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US Heckklappe

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(@tijay74)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 94
 

Guten Morgen!

Ich bin mir durchaus darüber im Klaren, das meine Antwort keine Allgemeingültigkeit besitzt, noch dazu wo die Entscheidungen von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk variieren, möchte Euch aber dennoch MEINE Erfahrungen zu diesem Thema mitteilen:

Wie oben schon ein paarmal richtig erwähnt, ist es NICHT die Aufgabe des TÜV's Dir EINE Kennzeichengröße zuzuweisen!!!
WENN Du der Meinung bist, ein Gutachten haben zu wollen bzw. es Dir auferlegt wurde, dann definiert der TÜV lediglich die maximal mögliche Größe, bedingt durch die bauartbedingte Mulde in deiner Heckklappe.

Beispiel 1 (Jetta 2):
Text im Fahrzeugschein: * LT.DEKRA V.16.05.02:M.HECKKLAPPENUMBAU,HERST.:VW.TYP165853481A,MAX.KENNZ.LÄNGE:320MM**

Kommentar dazu:
Bis zu einem gewissen Baujahr gab es bei diesem Auto nur die nackte Heckklappe mit einer Griffleiste incl. Schloß und das wars.
Ab einem Gewissen Baujahr (Facelift) gab es diese Kennzeichenblende zwischen den Rückleuchten, mit Kennzeichenaussparung deutsch (53cm) oder Kennzeichenaussparung US (32cm).
WENN dieser "Heckklappenumbau" vom TÜV abgenommen wurde, hätte man ca. den oben erwähnten Eintrag in den Papieren.
ABER: Letztendlich ist es Aufgabe der Zulassungsstelle Dir ein Kennzeichen zuzuweisen.
Solch ein Kennzeichen (Blech) in Verbindung mit den darauf Angebrachten Plaketten (Aufkleber) stellt nach deutschen Recht eine Urkunde dar und darf daher auch nur von Amts wegen (Zulassungsstelle) erteilt/zugewiesen werden und nicht vom TÜV!

In meinem Fall war es damals so, das es bei der Zulassungstelle einen Mitarbeiter gab, der draussen in einer Garage für die Kontrolle der FIN etc. zuständig war, dieser warf einen kurzen Blick auf die Kennzeichenmulde, machte einen Vermerk auf einem Zettel für den Mitarbeiter am Schreibtisch und das wars.
Mir wurde dann ein Kennzeichen XX-XX XX mit 32cm Länge (einzeilig) von Amts wegen zugeteilt. Punkt, aus, das wars.
Kein Gutachten, keine Eintragung, nix … Entscheidung des Amtes.
Einmal am Auto hat das ganze Bestandsschutz und "sollte" auch von der Polizei nicht beanstandet werden (dumme Fragen kommen trotzdem manchmal)
Durch ein paar Veränderungen am Auto und notwendiger Änderung der Papiere, bin ich dann irgendwann auf Euro Kennzeichen umgestiegen.
Hier war es allerdings dann nicht mehr möglich "einzeilig" zu bleiben, da der Platz schon komplett ausgenutzt war.
Somit wurde hier (wieder von Amts wegen) ein zweizeiliges Kennzeichen (Leichtkraftrad?) zugeteilt. (240mm*130mm)

Beispiel 2 (Bora Variant):
Text lt. Dekra Gutachten: PLATZ F.HI.AMTL.KENNZEICHEN 380x150MM*
Erläuterungsbogen zum Gutachten: Ein Umbau oder Umrüstung des Fahrzeugs zur Schaffung des Platzes für ein Einzeiliges Kennzeichen mit der Breite von 520mm erscheint unzumutbar.
Die Realisierung ist nur möglich durch Austausch der Heckklappe oder durch umfangreichere Karosserie- und Lackierarbeiten.
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.

Kommentar dazu:
Der TÜV bzw. die DEKRA hat also, wie oben schon erwähnt, einzig und allein den vorhandenen Platz in der Kennzeichenmulde bestätigt, mit hinweisendem Charakter für die Zulassungsstelle.
Im Normalfall hätte jetzt dort in dieser Mulde ein einzeiliges Eurokennzeichen mit XX-XX XX genügend Platz …
Allerdings bin ich mittlerweile umgezogen und brauche jetzt mindestens XXX-XX XX (einzeilige Buchstaben & Zahlenkombinationen gibt es bei uns nicht für Autofahrer)
Somit lief es auch bei diesem Auto auf ein zweizeiliges Eurokennzeichen (Leichtkraftrad) hinaus!

Im Fahrzeugschein eingetragen wurde allerdings NICHT der Text des Dekra-Gutachtens sondern von Amts wegen folgendes:
*Platz f.hinteres amtl.Kennzeichen255*130mm; Ausnahmegenehmigung erteilt mit Gültigkeit f.den Zulassungsbereich ….. – AZ.: XXX.XXX vom XX.XX.XXXX

Somit haben sie die Größe GENAU definiert und das sollte auch einer evtl. Kontrolle incl. Nachmessen standhalten.

Wie oben schon richtig erwähnt: Bevor Ihr zum TÜV / zur Dekra fahrt und Euch dort ein (kostenpflichtiges) Gutachten erstellen lasst, welches KEINE Vorschrift für die Zulassungsstelle ist, fahrt erstmal zum Amt, sucht Euch dort einen kompetenten Mitarbeiter und erklärt ihm freundlich die Situation, denn wenn Euch dieser etwas von Amts wegen zuteilt, sollte Euch das niemand mehr streitig machen können.

Mir wurde es (bei 2 verschiedenen Ämtern) mal mit der 10% Regel erklärt.
Wenn der finanzielle Aufwand zur Umrüstung des Fahrzeugs 10% des aktuellen Wertes überschreitet, gilt es (zumindest hier) als unzumutbar.
D.h., gesetzt den Fall: Euer Bora ist lt. Liste noch 7000€ wert, VW würde aber nach Kostenvoranschlag für die Heckklappe + Montage + Kleinteile + Lackierung etc. eine Rechnung von >700€ stellen … greift die Unzumutbarkeitsregelung.

ABER WIE GESAGT: LEIDER ALLES EINE KANN-BESTIMMUNG, KEINE RECHTSVERBINDLICHE ANWEISUNG !!!

LG TiJay74
🙂

02/94 – 02/96: Jetta II 19E 0600/625 1,6l 055kw 075PS (†) ### 02/96 – 10/99: Jetta II 19E 0600/626 1,8l 066kw 090PS (†) ### 01/05 – 03/05: Jetta II 19E 0600/665 1,8l 079kw 107PS (€) ### 10/09 – 07/15: Smart 450  9891/001 0,7l 045kw 061PS (€) ###
05/99 – ??/??: Jetta II 19E 0600/701 1,8l 095kw 129PS (*) ### 10/11 – ??/??:  Bora 1J5 0603/486 2,3l 110kw 150PS (*) ### 05/15 – ??/??: Daimler W168 710/362 1,4l 060kw 082PS (*)


   
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(@busehase)
Honorable Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 680
 

Ohh man das habe ich bei uns auch durch und ich habe keinen Erfolg gehabt, hab alles durch mit Dekra und Zulassungsstelle.
Ende vom Lied war, ich habe mir die Heckklappe für'n schmalen Taler umbauen lassen und habe den unteren Teil einlackiert. Das schlimmste war aber
das ich 2-3 Tage später bei der Zulassungstelle eine 1er BMW gesehen habe der einen normalen Kennzeichenhalter hatte und ein kurzes Kennzeichen.

Aber das ist halt Deutschland, ein hoch auf die Bürokraten.

I don't give a f#ck!


   
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(@tijay74)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 94
 

@ BuseHase:

Ich will Dich jetzt nicht ärgern, aber der Vari den ich jetzt fahre, hatte vorher Pirnaer Kennzeichen und zwar zweizeilig in 255*130mm :dada:

02/94 – 02/96: Jetta II 19E 0600/625 1,6l 055kw 075PS (†) ### 02/96 – 10/99: Jetta II 19E 0600/626 1,8l 066kw 090PS (†) ### 01/05 – 03/05: Jetta II 19E 0600/665 1,8l 079kw 107PS (€) ### 10/09 – 07/15: Smart 450  9891/001 0,7l 045kw 061PS (€) ###
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(@bacardybreezer)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
 

ich denke,es hängt auch damit zusammen,wieviele kleine kennzeichen/ziffern im jeweiligen zulassungsbezirk noch verfügbar sind.

nach der wende damals,hab ich nen 2er golf gesehen,der hatte V-WV16 oder so ähnlich drauf.

sollte aber allgemein wieder besser werden,da ja ab heute mehrere orte ihre alten ortsnamenkürzel wieder aufs kennzeichen prägen können/dürfen.

bin mal gespannt ob das genauso in die hose geht

wie die "tollen"wechselkennzeichen….:dada:

danke,herr ramsauer-:kotz:


   
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(@borasebblzz44)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 1611
 

ab HEUTE?

VW Bora "Special" LY3D Tornadorot


   
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(@motorschaden)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 274
 

ab HEUTE?

was ab heute sebbl?
alle kombinationen mit 1 buchstaben, und einer ziffer, wurden hier zulande gleich mal von der zulassungsstelle selbst reserviert 😀


   
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(@jakewyler)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 214
 

Ab heute ist es den Landkreisen möglich, alte Kennzeichen mit Stadtkennzeichnungen, die im Zuge von Gebietsreformen verschwunden waren,
und auch neue Kürzel für den Landkreis oder die Stadt auszugeben. Allerdings tritt die Verordnung heute (01.11.) nur formal in Kraft.
Interessierte Länder müssen für die Verwaltungsbezirke die jeweiligen Kürzel beim Bundesverkehrsministerium beantragen.
Ausgegeben können, sollen sie aber wohl noch vor Weihnachten.


   
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