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Standlicht bei Tag

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(@AizBehr)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

Nabend Borum,

ich weis ja nicht ob viele von euch mit Standlicht am Tag fahren, ich tus nicht aber dachte mir das könnte vllt. für einige Leute nützlich sein.

Hier ein Urteil zum Thema Standlicht fahrt bei Tageslicht

Grüße
Kai


   
Zitat
(@Marko)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

Nicht schlecht. Das werd ich mir merken.
Ich stell den ganzen Text mal eben hier rein falls er dahinten nicht dauerhaft Online ist.

Standlicht am Tage

Im Jahr 2008 wurde ich bei einer Verkehrskontrolle angehalten, da ich Standlicht eingeschaltet hatte.
Eine Diskussion mit den Beamtinnen verlief ergebnislos, also habe ich erstmal das Verwarngeld bezahlt.
Anschließend habe ich mich an das Polizeipräsidium gewandt, die Sache dargelegt und um Klärung gebeten.
Der Polizeipräsident konnte meiner Rechtsauffassung nicht folgen und hat meinen Einspruch zurückgewiesen.
Daraufhin habe ich das Bundesverkehrsministerium angeschrieben und nachfolgende Stellungnahme erhalten:

Bundesverkehrsministerium hat folgendes geschrieben::

Sehr geehrter Herr Peuschel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht
voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht
gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z.
B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17
Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Auf Grund dieser Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums habe Klage beim Amtsgericht
gegen die Ordnungswidrigkeitenanzeige eingereicht, der ergangene Beschluß ist hier zu
sehen:


Mein Vorgehen mag ja – insbesondere in Hinblick auf die Höhe des Ordnungsgeldes – kleinlich erscheinen,
aber zum einen ist dies für mich eine Sache des Prinzips, ich habe nichts falsch gemacht, also zahle
ich dafür auch keine Strafe – auch wenn es "nur" 10 Euro sind. Zum Anderen hat mich aber ein ganz anderer
Punkt bewogen, der Sache auf den Grund zu gehen: Es gab nach meinen bisherigen Recherchen noch kein Urteil
in Deutschland, wo über die Nutzung des Standlichtes am Tage entschieden wurde – aber es gibt massenhaft
im internet Postings in Rechts- und Verkehrsforen, in denen User schildern, dass sie für die Benutzung
des Standlichtes ein Verwarngeld zahlen mußten. All jenen, die zukünftig nach dieser Problematik im Netz
suchen, kann ich hiermit ein gerichtliches Dokument zur Hand geben, mit welchem sie einen Einspruch
begründen können.

Ende Beitrag anderem Forum


   
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(@fibbi)
Noble Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 2343
 

Verstehe dein Aufregung irgendwie nicht richtig…

Meiner Meinung nach sagt der Begriff Standlicht schon alles darüber aus und mehr ist da auch nicht zu sagen 🙁

Also sind die 10Euro berechtigt, da es eine Zweckentfremdung der eigentlichen Aufgabe ist…

Genau das selbe ist wenn Leute mit Neblern rumfahren und es ist kein Nebel bzw. nur dunkel…

Über 60 Millionen Deutsche könn keen Säggssch… Orr sin die bleede


   
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(@Marko)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

Naja aber man darf ja die Nebel als Tagfahrlicht Mißbrauchen. Siehe Golf 5

Und das mit dem Standlicht ist doch gar nicht schlimm. Ich versteh nicht warum sich jeder darüber aufregen muss. Was ist schlimm wenn das Licht an ist. Man wird besser gesehen. Das hat doch gar keinen Nachteil. Ich fahr auch mit Standlich als TFL angeklemmt. Da kann sich doch keiner drüber aufregen das meine SML leuchten. Totaler Blödsinn.
Ob sie nu am Tag mit Standlicht leuchten oder leuchten weil das ganze Licht an ist. Macht doch nu zu 90% keinen Unterschied. Nur das vorne entweder mehr oder weniger Licht ist. Was auch viel bringt wenn einer hinter mir ist.
Und weniger Licht ist immer noch mehr wie gar keins.


   
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(@Kammi)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

ich kann das auch nciht nachvollziehen, is ja kein nachteil standlicht am tage zu benutzen.
ich mach das auch manchmal und keiner regt sich auf oder sagt etwas


   
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(@AizBehr)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

Verstehe dein Aufregung irgendwie nicht richtig…

Meiner Meinung nach sagt der Begriff Standlicht schon alles darüber aus und mehr ist da auch nicht zu sagen :bounce:

Also sind die 10Euro berechtigt, da es eine Zweckentfremdung der eigentlichen Aufgabe ist…

Genau das selbe ist wenn Leute mit Neblern rumfahren und es ist kein Nebel bzw. nur dunkel…

Das Standlicht heißt ja eigentlich auch Begrenzungsleuchte und nicht Standlicht. Is halt Umgangssprache geworden. Laut dem was das Bundesverkehrsministerium geschrieben hat, ist es also erlaubt mit Begrenzungsleuchten am Tag zufahren, außer es besteht Beleuchtungspflicht, wie z.B. Tunnel, schlechtes Wetter etc. .

Bei Nebelscheinwerfern ist es ja geregelt genau wie bei der Nebelschlussleuchte.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Gruß


   
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(@wild82)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 2214
 

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Dann wär es ja bei Regen, Nebel, etc. erlaubt mit Standlicht und NSW zu fahren. Dachte das wäre auch verboten


   
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(@eheprojekt)
Prominent Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 911
 

Ja ist erlaubt. Die Regelung das die nur bei Nebel an sein dürfen und man nur 50 km/h fahren darf gilt nur für die Nebelschlussleuchte.

"Für alles über 8 min auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm an!" Walter Röhrl<br>
Wörthersee 2011: Des ist aba net typisiat.<br>


   
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