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Neue AU-Regelung ab 2010

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 Peli
(@Peli)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
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Also ich kratze die Plaketten zu 98 so ab dass niemand eine besch… Reparautrplakette braucht! Die Reste mache ich dann mit nem Kleberesteentferner weg und gut! Außer irgendjemand hatte schon vorher mal da so arg rumgekratzt dass es nicht mehr geht! Und das mit ab 2006 hat nix damit zu tun obs noch ne Plakette gibt oder nicht sondern nur ob OBD AU oder nicht!
Finds allerdings schöner wenn der Landkreisstempel dann in die Mitte kommt—> dann braucht ,man allerdings ein neues!


   
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(@Frank)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

Also ich kratze die Plaketten zu 98 so ab dass niemand eine besch… Reparautrplakette braucht! Die Reste mache ich dann mit nem Kleberesteentferner weg und gut! Außer irgendjemand hatte schon vorher mal da so arg rumgekratzt dass es nicht mehr geht! Und das mit ab 2006 hat nix damit zu tun obs noch ne Plakette gibt oder nicht sondern nur ob OBD AU oder nicht!
Finds allerdings schöner wenn der Landkreisstempel dann in die Mitte kommt—> dann braucht ,man allerdings ein neues!

Nochmal um es zu klären:

2. Nachweis der Abgasuntersuchung
Bis 31. Dezember 2009 wurden für die Verkehrsüberwachung noch AU-Plaketten angebracht. Mit dem 1. Januar 2010 entfallen diese, es gibt dann nur noch die HU-Plaketten. Noch vorhandene AU-Plaketten werden durch die Prüfstellen bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug entfernt bzw. mit sogenannten "Reparaturplaketten" überklebt. Im Falle einer Vorgangsbearbeitung durch die Zulassungsbehörde, wird die AU-Plakette nicht entfernt.

Die Abgasuntersuchungsnachweise (neue amtliche Bezeichnung auch: Nachweis Umweltverträglichkeitsprüfung) werden mit einem weiteren Sicherheitsmerkmal ausgestattet. Es wird eine achteckige Plakette mit dem Durchführungsjahr der AU auf das Protokoll geklebt. Zusätzlich wird diese Plakette mit einer Zangenprägung der Kontrollnummer der AU-Werkstatt versehen (ohne die zwei letzten Ziffern für die Art der AU-Berechtigung).

AU-Nachweis für Fahrzeuge ohne OBD – ab dem 1. Januar 2010
Rechtliche Grundlage ist § 29 Abs. 1 i. V. m. Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 und Anlage VIIIa Nr. 4.8.2.1 StVZO. Für die betroffenen Fahrzeuge ohne bzw. mit ungeregeltem KAT werden anstelle der bis Ende 2009 ausgestellten Prüfbescheinigungen generell AU-Nachweise ausgehändigt, wie für Fahrzeuge mit OBD. Auf diesen werden die Messwerte der Abgasmessung handschriftlich vermerkt.

AU-Nachweis für Fahrzeuge mit OBD
Für Fahrzeuge mit OBD galt bereits seit dem 1. April 2006 nicht mehr § 47a StVZO (Abgasuntersuchung). Es wird entsprechend § 29 Abs. 1 StVZO i. V. m. den Anlagen VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO neben der Untersuchung des Zustandes und der Zulässigkeit der Abgasanlage die Überprüfung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems mittels der OBD-Speicher-Auslesung vorgenommen. Anders als bei den Fahrzeuge ohne OBD muss der a. a. S. oder Prüfingenieur, sofern er die OBD-Prüfung selbst vornimmt, keinen gesonderten Nachweis der OBD-Prüfung erstellen. Nach geltender Rechtslage braucht er die von ihm selbst vorgenommene OBD-Prüfung auch nicht auf dem HU-Prüfbericht vermerken. Dies erfolgt jedoch i. d. R., mehr oder weniger aussagefähig, freiwillig.
Wird die OBD-Prüfung durch eine für die AU zugelassene Werkstatt vorgenommen, hat diese entsprechend Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 StVZO einen AU-Nachweis auszustellen. Dieser muss mindestens die im aktuellen Muster lt. VKBL Heft 23/2008 aufgeführten Daten enthalten (siehe Downloads: AU-Nachweis). Der AU-Nachweis ist dann dem a. a. S. oder Prüfingenieur für die HU vorzulegen. Er hat die Kontrollnummer und ggf. die Code-Nummern zu Mängeln an der Abgasanlage, jedoch nur solche, die nicht zur Versagung der HU-Plakette oder zur Nachuntersuchung führen, in seinen positiven HU-Prüfbericht einzutragen. Für die AU-Nachweise besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung und Vorlage, sofern die o. g. Mindestangaben durch den a.a.S. in den HU-Prüfbericht übertragen wurden.

AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette (im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006). In solch einem Fall wurde noch bis zum 31. Dezember 2009 eine AU-Prüfbescheinigung mit den entsprechenden Werten der Abgasmessung ausgestellt, danach ist der mit handschriftlichen Messwerten versehene AU-Nachweis erforderlich.


   
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(@GreenBora)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

dann sollen se doch am besten gleich die Nummernschilder vorne weglassen und die Autos usw. von hinten knipsen wie in Ö.

Das Kennzeichen vorne brauch doch kein Mensch. 😀

Die lassen sich immer wieder einen Krempel einfallen. Der Knaller.

Zu dem Fehler vom Seat würd ich mal behaupten das der Saugrohr-Drucksensor nen Schatten hat.


   
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