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Muss OEM Xenon nachgerüstet auch eingetragen werden?

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(@Kossi)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
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Hi Leute,

Wurde heute auf dem Heimweg vom Schwerlastkontrolltrupp kontrolliert (Bora = LKW?)

Bis her hatte ich noch nie Probleme auch wenn sie nach dem Xenon geschaut haben…

Heute allerdings war alles anders:

Trotz aller Prüfungen die vorort durchgeführt werden konnten (wie E-Prüfzeichen, am stillgelegten LWR Schalter drehen, etc.) hat der Polizist mir nen Kontrollbericht geschrieben. Er ist fest der Meinung dass das Xenon eingetragen sein muss! 😀 Nun soll ich innerhalb von 7 Tagen entweder umbauen oder die Eintragung vorzeigen!

Werde mir morgen erstmal Hilfe und Beratung bei meiner Rechtschutz suchen und eben schnell nochmal beim Tüv vorbeifahren was der dazu meint. Trotzdem würde ich gern mal eure Meinung dazu hören bzw. nach identischen Fällen fragen!

Habe alles OEM Teile verbaut, codiert, etc. Also rein prinzipiell nichts illegales verbaut 😀

Hatte schon mal einen ähnlichen Fall, da war der Polizist auch im Unrecht, leider muss man sich ja aber erstmal dem Arm des Gesetzes beugen :ph34r:


   
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(@big-red-one)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

Das sagt mir das Du zu viel futterst! 😀

Der wird sich durch den Lichtschalter verarscht gefühlt haben! Wenn überhaupt! Warum haste nicht gefragt???

Es gibt in den Papieren nichts, wo drin steht das Du Xenon verbaut hast oder nicht!

Armin


   
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(@Kossi)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
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Man siehts mir aber nicht an dass ich so viel futter :ph34r:

Naja die haben schon erkannt dass es nachgerüstet ist, ist ja auch nicht das Problem. Die Funktion stellt ebenso kein Problem da, waren sie mit mir einer Meinung. Hab auch keine Strafe wegen nicht zugelassen Teilen bekommen.

Aber er ließ sich nicht davon überzeugen dass so etwas nicht in den Fahrzeugschein eingetragen wird!

Wonach sollte ich fragen?? 😀


   
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(@black-bora)
Noble Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 956
 

Man siehts mir aber nicht an dass ich so viel futter :ph34r:

Naja die haben schon erkannt dass es nachgerüstet ist, ist ja auch nicht das Problem. Die Funktion stellt ebenso kein Problem da, waren sie mit mir einer Meinung. Hab auch keine Strafe wegen nicht zugelassen Teilen bekommen.

Aber er ließ sich nicht davon überzeugen dass so etwas nicht in den Fahrzeugschein eingetragen wird!

Wonach sollte ich fragen?? 😀

haste den auch alwr und swra verbaut?




   
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(@Marko)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
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Also ich würd ertsmal den Schalter für die LWR tauschen.
Dann ist da erst gar kein Rädchen wo man dran drehen kann.

Das Problem beim TÜV wird sein das sie prüfen ob die Scheinwerfer am Anfang runter und hoch fahren und das machen sie ja bestimmt nicht. Oder hast du ALWR nachgerüstet??

Wenn ja dann gibs Null problem. Dann hin zum TÜV und die schreiben dir ne Bestätigung das es legal ist. Es muss dafür nicht eingetragen sein auch nicht wenn es nachgerüstet ist. Ich würde dann auch nicht sagen das es vorher nicht drin war. Weil das prüft kein TÜV nach. Die schauen eben nhur ob es blendet und ob es sich bewegt. Dann ist alles OK bei denen.

Wegen Rechtsschutz: Das bringt nichts. Wenn die Bullen meinen es könnte was sein, dürfen sie eine Prüfung veranschlagen.


   
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(@gericom1977)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 195
 

1. klar bringt rechtschutz was… man muss nicht alles selber zahlen und kann ohne Angst in den Papierkrieg ziehen…

2. das die Scheinwerfer original rauf und runter fahren ist nicht bei jedem Modell so…

3. wenn alles rechtens ist (also mit aLWR und SRA) dann zur nächsten werkstatt, nen Stempel auf die Karte, dann vorzeigen bei ner Dienststelle und jut is…

Hier klicken: Mein Variant

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(@Marko)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
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Sorry aber wenn er nicht legal rumfährt dann bringt der Rechtsschutz nichts. Weil dann gibs noch mehr Ärger….aber glaub mal das es klappen würde.

Und Xenon braucht eine LWR und die muss auch funktionieren. Ich kenn kein Fahrzeug wo das Licht immer stehen bleibt

Zitat:

Wegen der hohen Blendgefahr wird von Gesetzgeber bei Xenonlicht eine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) vorgeschrieben UND eine Leuchtweitenregulierung (LWR). Ein Nachrüsten von Xenon im Fahrzeugen ohne SRA und ohne LWR ist daher nicht zulässig


   
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(@Kossi)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
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Jaja wie gesagt hab alles OEM verbaut, ALWR SRA Scheinis naja Bis auf die Adapter (gibts ja nicht OEM).

Bisher hat jeder Polizist der erkannt hat das es nachgerüstet ist einmal kurz am Rädchen gedreht ob es wirklich nicht funzt und einmal an und ausmachen lassen wegen dem hoch und runterfahren. Damit war die Sache jedes mal gegessen…

Dem Tüv vorzuenthalten dass es nachgerüstet ist wird schwer dam im Kontrollbericht steht: "nachträglich eingebaute Xenon-Scheinwerfer ohne Gutachten"

Als ich mein Fahrwerk abnehmen lassen hab, hat der Tüver ja sogar geschaut ob das Licht noch richtig eingestellt ist weil er die Sensoren vorne und hinten gesehen hat!

Natürlich darf die Polizei sowas, beim letzten mal haben sie mir die Weiterfahrt verboten obwohl ich im Recht war!!! Für meinen Geschmack haben die zu viele Recht bei gleichzeitig zu wenig Ahnung. Bei einer Kontrolle musste ich den Polizisten erklären was Tagfahrleuchten sind und nur weil sie "im Zweifel für den Autofahrer" gehandelt haben durfte ich weiterfahren 😀


   
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(@turbodusel)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
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Opel Astra G Turbo

Hat Alwr verbaut aber es passirt nichts beim lichteinschalten aber bei belasten regelt es .


   
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(@gericom1977)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 195
 

@Marko: na das habe ich ja auch nicht behauptet, oder???

@Kossi: und dafür ist es gut wenn man Ahnung oder ne Rechtschutz hat…

😀

:ph34r:

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(@Marko)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

Du fahr zum TÜV und sag ihnen das du eben eine Bestätigung brauchst dass das Xenon legal ist.
Brauchst denen ja nur sagen das die Bullen zu blöd waren es zu verstehen weil du nen anderen Schalter drin hattest (MLWR).

Wenn die das prüfen sehen die ja das alles richtig funktioniert und dann alles dran und drin ist was soll.


   
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(@Kossi)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
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Werd ich auch so machen…

Aber sicher ist sicher, Rechtschutz wird informiert, zahl ja nicht umsonst Beiträge :ph34r:

Streitpunkt war hauptsächlich die Eintragung im Fahrzeugschein oder auch nicht 😀


   
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(@Mr.bora bora)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
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Ah das problem hatte ich auch die tage weil ich beim mir auch noch den schalter mit lwr drin habe da hab ich den kameraden erzählt das es nur nen ersatz schalter ist weil der originale defekt war und das der einzigste auf dem schrott war, da haben sie mich nur abgewunken! :top:
Dafür habe ich aber einen mängelschein bekommen zwecks eingeschliffenen radhausschalen und dazu gab es gleich noch ne geldbuse von 80€ was haltet ihr davon? ??? ???


   
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(@V6 Fanatics)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

Die 80€ hätte ich nicht bezahlt sondern die Schalen vor Ort rausgerissen. Es ist zwar richtig das die Räder nicht schleifen dürfen aber Radhausschalen sind nicht vorgeschrieben!


   
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(@Mr.bora bora)
Illustrious Member Gast
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 70468
Themenstarter  

bis jetzt ist noch nicht bezahlt :top:

naja klar aber sie sind ja fest, hatte damals nen paar schrauben verloren und dann mit 200 über die autobahn hat es sich bemerkbar gemacht. naja werd ich mir wohl mal 2 neue holen beim freundlichen! ???


   
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