hallo
ich komme aus österreich und bräuchte die heckstange eingetragen fürs pickal.
das problem ist nur das sie selber gebaut worden ist und und des wegen kein gutachten habe.
eigentlich sollte es ja per einzelabnahme gehen oder?
nur gibt es ein problem und zwar ist der abschlepphacken nicht frei, bekommen man dann die stange überhaupt eingetragen?
danke schon mal für eure antworten
mfg
Ich glaube da wirst Du wohl probleme kriegen, der ist wenn ich mich nicht irre Vorschrift.
MfG Aero 🙂
darf ich mal fragen was "pickal" ist?
ich würd mal sagen das ist eine " Vignette "
laut Google 😀
MfG Aero ^_^
sry etwas schlechta usgetrügt.
meinte: http://www.oeamtc.at/a1001530/
ich habe jetzt mal eine e-mail an das tüv geschrieben.
mfg
Hi meine ist auch selbstgebaut! Abschlepphaken ist keine Pflicht..nur vorne müsst ihr ein Haken befestigen können damit man Abgeschleppt werden kann ! MFG
Schreib das gleiche wie dir per PN 😉
Also das mit dem Eigenbau ist bei uns in Österreich normal kein Problem dass macht sicher ein Zivilgutachter, sollte kein Thema sein!
Abschlepphaken hinten ist eig. nicht unbedingt notwendig, da du diesen ja nur zum aktiven Abschleppen eines anderen benötigst, wobei der vordere zum passiven geschleppt werden gebraucht wird 😉
Eingetragen sprich typisiert muss es aber werden, außer dein Prüfer ist blind ^_^
lg!
besorg dir einfach das Gutachten von dem Heckansatz und sag der wurde an die Stoßstange poliestert. Was anderes wird es ja in deinem Fall auch nicht sein.
Bei mir hat das damals ohne Probleme funktioniert.
Und da wir es hier großteils mit Deutschen zu tun haben, schreib die Wörter bitte aus, also "Pickerl" statt "Pickal", oder "schlechter" statt "schlechta" ^_^
edit: schlimmstenfalls schraubst du für die Überprüfung halt eine originale drauf
# Thomas
ok danke sternat
@TeeJayDee: was ich weiß furde der ansatz von Illvisionz auch selbst zusammen gebastelt.
dewegen gibt es auch kein gutachen.
ja da hst du recht bemüh mich eh immer ordentlich zu schreiben. geht aber leider nicht immer ^_^ .
mfg
dann gehts nur über einen Zivilgutachter, der schreibt dir ein Gutachten, mit dem du dann zur Landesregierung eintragen fahren musst.
Aber beim Pickerl ist das meines Wissens doch nur ein leichter Mangel.
# Thomas
Müsst ihr in Österreich alles was ihr ans Auto schraubt Typisieren lassen :wuetend:
müsst ihr ja auch, nur das es bei euch das Schlupfloch mit den ABE’s gibt :wuetend:
lediglich Anbauteile mit einem E-Prüfzeichen bzw. einer EG-Genehmigung (Auspuff) sind eintragungsfrei
# Thomas
Also meine eigenbau Stossi trage ich nicht ein, mein Tüffi hat gesagt das ist quatsch auch wenn sie 8cm tiefer ist als die originale.
Ausserdem sind es VW-Teile, das einzige was er macht ist es ins Wertegutachten reinschreiben damit man im falle eines Bümmserchens das ganze berücksichtigt wird.
wenn du dir bei uns einen votex spoiler montierst wird da auch kein Hahn danach krähen, ich verstehe ja auch nicht, warum er wegen der Stoßstange nicht durch die Überprüfung kommt.
Aber grundsätzlich müsstest du jede Veränderung, die nicht im Typenschein vermerkt ist, eintragen lassen.
Da ja die Betriebstauglichkeit des KFZ beeinträchtigt werden könnte.
Um das zu Verhindern, müssen sich geschulte und fachkundige Prüfer die ganze Sache ansehen, und die Veränderung im Typenschein vermerken.
Auch wenn es ein speziell für dieses KFZ geprüftes Teil ist (ABE) :wuetend:
Genauso ein Schwachsinn wie die 11cm Regelung bei uns, oder das das komplette Rad abgedeckt sein muss…
Würde ja gerne mal mir den Bürohengsten reden, die diese ganzen Richtlinien festelegen, wo der Nutzen der ganzen Sache liegt.
Beispiel:
du kaufst dir nen S3.
Jetzt hat der von Werk aus ca. 9cm Bodenfreiheit.
Du willst aber ein Gewindefahrwerk verbauen weil dir das Fahrwerk zu schwammig ist, dann musst du ihn auf 11cm schrauben und eintragen lassen.
In jedem Land funktioniert es, nur bei uns in Österreich nicht? Da frag ich mich persönlich schon….
# Thomas