Hi,
Brauch mal Hilfe zu folgendem Fall:
Ich wurde Mittwoch von der Polizei kontrolliert auf einem Wanderparkplatz (Acker/Waldparkplatz).
Habe den Luftdruck meines Airride vor Einfahrt geändert, da sehr viele Schlaglöcher an der Einfahrt waren. Anschließend den Druck verringert um die Fahrthöhe einzustellen.
Leider kam ich nicht dazu die genaue Fahrhöhe einzustellen.
Die Polizei hat die Fahrthöhe gleich gemessen auf diesem unebenen Parkplatz.
Ich erklärte den Beamten, das ich ein Airride verbaut ist und die Fahrthöhe erst wieder einstellen muss nachdem ich das verstellt habe.
Wurde dann gefragt was den ein Airride wäre und wie das funktioniert!
Es waren 4 oder 5 Polizisten anwesend aber keiner kannte das.
Vorne war ich dann 1 cm und hinten um die ca 2 cm zu tief.
Mir wurde aber nicht mehr gestattet die Höhe einzustellen!
Das wären dann 3 Punkte und 90 Euro Strafe ob ich die Zuwiderhandlung anerkennen würde wurde ich gefragt und ich habe mit NEIN geantwortet.
Habe mich dann erkundigt und man sagte mir das die Messung ungültig wäre da der Boden uneben wäre! Desweiteren kannte sich keiner aus mit dem Fahrwerk oder der Technik!
Nach Änderung der Höhe hätte man es mich einstellen lassen müssen
Wie seht Ihr das?
Gruß
Michael
ADAC Rechtsberatung hilft der Polizei gern auf die Sprünge :w: Also, Einspruch einlegen mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen
Schreibst du noch oder schweigst du schon?
Totaler Blödsinn von den Spinnern.
Die müssen dich schon einstellen lassen weil sonst steht das Airride ja immer falsch wenn man es mal hoch oder runter gefahren hast
B****n halt die haben von nix einer ahnung, aber hauptsache, man könnte ja probieren, bisschen geld zu kassieren. Würde dir auch empfehlen anwalt einzuschalten und Rat holen aber vom ADAC? Bei denen hab ich leider schlecht erfahrungen gemacht, war aber auch ne andere situation.
hast du da auch etwas unterschrieben? oder nur "Nein" gesagt und nix unterschrieben.
Warst grad auf m Weg zur TuningWorld oder?
Hättest als die dich angehalten ham, erstmal ganz abgelassen. Dann hätten se geguckt. :rolleyes: 😆
Ham se wenigstens Dokumentiert wie und wo die gemessen ham?
Ansonsten wie schon angesprochen mal von nem Anwalt beraten lassen. Ich denke hast gute chancen da ohne Strafe raus zu kommen.
Grad ADAC soll da hilfreich schon in so Sachen gewesen sein.
Ob ADAC oder sonst wer fachkundiges ist ja egal, hauptsache du nennst in deinen Einspruch greifende Paragraphen, sonst schieben sie dir den einfach aus Jux wieder zurück und du musst für nen Anwalt löhnen.
Da ich zB 150 SB bei der Rechtschutz hab durfte ich schon mehrfach ungerechtfertigte Tickets löhnen, da es "wirtschaftlicher" war…
Schreibst du noch oder schweigst du schon?
da krieg ichn hass wenn ich das lese.. wenn sie schon zu 5t sind und dann immer noch nur hirnschiss rauskommt.. ich hätte gewartet bis sie ganz nah am wagen stehen.. am besten bis die füße unterm wagen sind und dann schlüssel gezogen 😉
PPPFFFFFFF… SCHREI…. UND DANN SCHNELL WEGLAUFEN :rolleyes:
da haste gute chancen, dass du da keinen stress zu befürchten hast