Hab noch was gefunden!
Die EU-Kommission will technische Änderungen per EG-Richtlinien regulieren
Der nächste Hammer in Gestalt einer Gesetzesinitiative liegt auf dem Tisch der EU-Kommission in Brüssel. Die amtliche Bezeichnung für den Entwurf lautet "Artikel 29a zur Richtlinie 70/156/EWG". Die Nummer des Artikels wird wahrscheinlich noch geändert werden, aber das Anliegen bleibt folgendes:
Die EG-Richtlinie 70/156 regelt die Erteilung von Betriebserlaubnissen für komplette Personenkraftwagen. 70/156/EWG ist eine Rahmenrichtlinie, die alle EG-Einzelrichtlinien aufzählt, die ein PKW erfüllen muss, damit er in den EU Staaten zum Verkehr zugelassen werden kann (Abgasemission, Geräusche. Lenkung, Beleuchtung …) Gänzlich neu im Artikel 29a ist, dass er künftig die Prüfung und Genehmigung von Fahrzeugteilen vorschreibt, die ein Risiko für die korrekte Funktion von Sicherheitssystemen (Crashverhalten, Funktionen von ABS, ASR, ESP, Airbags) oder das Umweltverhalten (Abgasemission, Schadstoffminderungssysteme) sein könnten. Teile ohne diese Genehmigung sollen künftig verboten werden. Diese Teile dürfen weder erworben, noch angeboten oder gar angebaut und benutzt werden. Damit kommt die EU-weite Gutachtenpflicht für technische Veränderungen an Autos! Das wäre eigentlich – ähnlich wie bei den Rädern – etwas Gutes, eine Art europaweite gültiges Teilegutachten. So kann es kommen, muss aber nicht. Das ganze Vorhaben hat momentan mehr offende als beantwortete Fragen zu bieten un der Entwurf bringt massive Ungerechtigkeiten gegen die Tuning-Branche. Bislang hüllt sich die EU-Kommission in Schweigen darüber, welche Umrüstteile von Artikel 29a im Einzelnen betroffen sein werden. Darüber wird derzeit in der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen beraten.
Im November soll das neue Gesetz dem EU-Parlament in Straßburg zur 2. Lesung vorgelegt werden. Einige Tuningteile gehen jedoch bereits jetzt aus der Begründung des Gesetzes hervor, dass im November 2005 erstmals veröffentlicht wurde. Danach zielt das neue Gesetz unter anderem auf Chip-Tuning ab sowie auf Karosserieteile, die im Aufprallbereich von Fußgängern liegen – also Frontspoiler und Motorhauben. Wer im Englischen gut drauf ist, kann den Gesetzesentwurf im Internet nachlesen ( http://europa.eu.int/comm/enterprise/automotive/pagesbackground/spare_parts/hearing/index.htm ).
Nach dem derzeitigen Willen der EU-Kommission soll es auch kein "Entfliehen" in nationale Gesetze und Richtlinien geben. Diese sollen, soweit sie im Artikel 29a genannte Bauteile betreffen, nach einer übergangsfrist automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Hatten wir das beim Thema Räder nicht gerade vermutet?
Woran es hakt beim Artikel 29a, versuchen wir euch hier zu erklären:
Für viele sicherheits- und umweltrelevante Tuningteile gibt es gar keine spezielle Bauvorschrift, wie zum Beispiel für Sportfahrwerke, Performance-Bremsen, Tuning-Chips und Spoiler. Die existierenden ECE-Regelungen und EG-Richtlinien sind aber einfach nicht für Tuningteile gemacht, sondern für die Genehmigung von Komplettfahrzeugen.
Beispiel Frontspoiler:
Eine einzige Frontspoilerprüfung gemäß "Fußgängerschutz-Richtlinie 2003/102/EG" kostet nach Auskunft der TÜV zwischen 5000 und 8000 Euro. Diese Fußgängerschutz-Richtlinie ist für Autohersteller gemacht, die einen Fahrzeugtyp genehmigen lassen, den sie dann hunderttausendfach verkaufen. Da liegen die anteiligen Prüfkosten bei wenigen Cent pro Fahrzeug. Ein Hersteller von Tuning-Spoilern produziert Schürzen für 5, 20 oder vielleicht sogar 50 verschiedene Fahrzeugtypen – und müsste jede einzelne prüfen lassen. Bei den zu erwartenden kleinen Stückzahlen wäre das unbezahlbar, denn er kann die Kosten nicht komplett auf euch, die Endkunden, abwälzen.
So kann es auf europäischer Ebene kommen, aber in Deutschland ist die Prüfung von Frontschürzen und -spoilern schon jetzt kompliziert geworden. Ganz aktuell haben wir erfahren, dass die Technischen Dienste die eben beschriebene Prüfung vorauseilend bereits jetzt von den Frontspoilerherstellern verlangen und zwar für Fahrzeuge, die als Serienauto schon die neue Fußgängerschutz-Richtlinie erfüllen (EG-Typengenehmigung nach dem 1. Oktober 2005). Das hat noch nicht einmal das Bundesverkehrsministerium verlangt. Da haben die technischen Dienste wohl eigenmächtig entschieden – ist ja auch ein schönes Geschäft.
Die Autoindustrie frohlockt wahrscheinlich, schließlich ist sie schon lange der Meinung, dass nur sie sichere und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile auf den Markt bringen und Tuningteile ein Auto ehr verschlechtern. Das kann man so auch in der Begründung zum Artikel 29a lesen, wo man dem Chip-Tuning und "Nachrüst-Motorhauben" indirekt vorwirft, die Sicherheit beziehungsweise die Umweltfreundlichkeit der Autos negativ zu beeinflussen.
Ein solches Urteil wäre aber nicht gerecht, weil die Mehrheit der Tuner kreative, sichere und innovative Produkte herausbringt, die sich nicht selten später in Serienautos wieder finden. Viele erfahrene Entwicklungsingenieure aus der Autoindustrie arbeiten bei oder für Tuningteile-Hersteller. Tuning gibt zudem neue Trends vor, die sich auch die Autohersteller interessiert anschauen. Darüber hinaus werden viele Tuningteile ja heute schon geprüft und genehmigt. Die Teile sind so sicher, wie die im Jetzt und Heute existierenden Vorschriften es verlangen. Werden neue Vorschriften gemacht, dann muss das so geschehen, dass die Ziele auch für Tuner erreichbar sind! Genau hier mangelt es aber.
Hier müssten sich Tunerverbände dringend einschalten, um Einfluss zu nehmen. Die ETO tut das bereits. Es ist aber zu befürchten, dass die ETO als Newcomer auf dem internationalen Parkett noch zu schwach ist, um die Interessen des Tuning wirksam durchzusetzen. Damit die Tuningindustrie auf gleichem Sicherheitsniveau wie der Autohersteller fertigen kann, müssen sie viel mehr technische Informationen von den Automobilbauern erhalten. Das lehnten die Autoindustrie bisher strikt ab. Denn in Zeiten sinkender Absatzzahlen hat man längst selbst ein Auge auf den Potential das Nachrüstmarktes geworfen. Artikel 29a bennent zwar eine Informationspflicht der Autoindustrie, aber diese ist derzeit noch völlig unzureichend definiert. Und dann ist im Artikel 29a auch noch die Ungleichbehandlung von Nachrüststellen festgeschrieben:
Die Autoindustrie ist nämlich für von ihr produzierte Nachrüstteile von der Prüfpflicht ausgenommen – ein wirklich dicker Hund! Wer sollte da nicht politische – mindestens aber handfeste wirtschaftliche – Motive für das Gesetz vermuten? Wenn das Gesetz mit diesen Unzulänglichkeiten in Kraft träte, dann wäre das ein Todesurteil für eine Reihe Tuningteilen, da die erforderlichen Prüfungen vor allem nicht mehr bezahlbar wären. Vieles deutet darauf hin, dass genau das gewollt ist. Ganz aussichtslos für die Tuningbranche ist der Artikel 29a jedoch nicht, bietet er im jetzigen Entwurf die Durchführung von so genannten Vergleichsprüfungen (Tuningteil – Serienteil) an, ohne dass die jedoch bislang mit konkreten Prüfverfahren hinterlegt ist.
Teilegutachten für Sportluftfilter zurückgezogen
Es sind aber nicht nur die europäischen Gesetzesvorhaben, die dem Tuning schwer zusetzen. Auch vor der eigenen Hautür gibt es Baustellen zu Hauf. So wurden zum Beispiel in diesem Jahr sehr viele Teilegutachten für Sportluftfilter von technischen Diensten zurückgezogen und für ungültig erklärt.
Ursache: Einige TÜV haben im Kampf um Prüfaufträge so lasch (und vermutlich zu Niedrigpreisen) geprüft, dass im Wettbewerb befindliche Prüfstellen dies anzeigten und es somit zum Rückzug zahlreicher Gutachten kam. Das ist deshalb ein Skandal, weil man bestehende Teilegutachten einfach zurückzieht und damit das Problem auf eurem Rücken und dem der Hersteller austrägt. Sicher haben viele Tuningfreaks einen Sportluftfilter am Auto verbaut und wissen noch nicht einmal, dass sie jetzt illegal damit unterwegs sind, da das zugehörige Teilegutachten für ungültig erklärt wurde. Wer jetzt einen Sportluftfilter kaufen möchte, der sollte jedenfalls unbedingt nach der Gültigkeit des mitgelieferten Gutachtens fragen.
Eigentlich ist die ganze Geschichte schon rein wirtschaftlich gesehen völlig bescheuert. Tuning, wenn wir es mal so nennen wollen, boomt nach wie vor. Und man würde sich ja selbst eine reinwürgen, wenn man bei einem wichtigen Kriterium wie den Rädern jetzt solche Einschränkungen beschliesst.
Da hängen ja auch Existenzen dran. Wenn ich an die ganzen Händler denke, die 80 Prozent ihres Umsatzes mit Tuningfelgen/Gummis verdienen.
Mich würden mal Herstellerreaktionen usw. interessieren.
Über 60 Millionen Deutsche könn keen Säggssch… Orr sin die bleede
Schärfere Geräuschlimits für Sportauspuffanlagen mit Teilegutachten
Ebenso neu wie unverständlich ist der in diesem Jahr gefasste Beschluss der Technischen Dienste, im Fall von Teilegutachten für Austausch-Schalldämpfer zu verlangen, dass die Autos nicht lauter sein dürfen, als in der Betriebserlaubnis angegeben. Der Wert für das Fahrgeräusch, den ihr in eurem Fahrzeugschein findet, legt damit das Limit für den Sportauspuff fest. Das war bisher nicht so und ist auch noch heute nicht so in den Fällen, wo der Auspuff eine EG-Typgenehmigung oder eine ABE hat.
Das Problem: Das Prüffahrzeug muss ja zwangsläufig aus der Masse zugelassener Fahrzeuge stammen. Alle produzierten Autos unterliegen aber einer gewissen Serienstreuung, auch beim Geräusch. Deshalb erlaubt die EG-Richtlinie ein Fahrzeug auszuwählen, welches bis zu einem dB(A) lauter ist als der Grenzwert. Der Tuningauspuff darf dann folglich auch so laut sein. In der Praxis ist es oft gar nicht möglich, überhaupt ein Serienauto zu finden, das seinen eigenen Betriebserlaubniswert für das Fahr- und Standgeräusch einhält. Der Tuningauspuff soll aber im Falle von Teilegutachten nun so leise sein, wie das Auto laut Betriebserlaubnis sein müsste. Was soll das?
Zumal ja bei der ABE oder EG-Typgenehmigung für Sportauspuffe alles beim Alten bleibt. Wer nun mit einem Sportauspuff mit Teilegutachten unterwegs ist kann sich nicht mal mehr sicher sein, ob er für die Ohren der Gesetzeshüter nicht trotzdem zu laut ist. Das Bundesverkehrsministerium will erst noch entscheiden, wie mit bereits erteilten Teilegutachten "tz verfahren" ist. So kann man die Tuningbranche beschäftigen, die Tuningfreaks frustrieren, den Absatz von Tuningteilen behindern und das alles, ohne dass ein sinnvolles Ziel zu erkennen wäre. Geprüft wird aktuell ob der Bestandsschutz in oben genanter Sache gekippt wird.
Mit dem ganzen Klimaschutzsch… und den neuen Gesetzen nerven sie den Bürger so sehr das er aus trotz bald gar nichts mehr von Umwelt hält und nicht mal mehr Bock auf Mülltrennung hat. Hat man schon von vielen so gehört. Umweltzonen haben auch nicht den Erfolg gebracht aber rechtfertigen müssen sich die Politiker nicht für. Im Gegenteil es werden immer neue Umweltbeschlüsse gefasst. Die EU bringt nur Vorteile und unsere Regierung ist die Beste 😉
Das ist zwar nun echt nicht mehr Lustig, aber die machen Ihren sch… hier doch selber alles kaputt!
Wenn die uns jetzt auch noch unser Hobby nehmen wollen frag ich mich ganz erlich! Wozu geh ich den noch arbeiten?
Kann doch genauso gut den Hartz Quadro feiern und nix mehr machen! macht ja den eh alles keinen Sin mehr.
oder die Alternative
Diese Themen sind ja alles andere als neu, und bisher ist nix passiert. Abgesehen von den Luftfiltern, aber wenn da nunmal unsachgemäß geprüft wurde ists klar, dass die Prüfungen erneut durchgeführt werden müssen… wers zahlen muss is ne Frage für die Gerichte.
Wenn es doch mal so weit kommen sollte gibts in Deutschland ja immernoch Möglichkeiten ein Gesetz zu kippen, wenn auch hochgradig kompliziert. Das Auto ist der Deutschen (-Männer) liebstes Kind, hebt euch euer Pulver auf bis wirklich ne fette Ente vor euch auftaucht!
Schreibst du noch oder schweigst du schon?
Teilegutachten für Sportluftfilter zurückgezogen
Es sind aber nicht nur die europäischen Gesetzesvorhaben, die dem Tuning schwer zusetzen. Auch vor der eigenen Hautür gibt es Baustellen zu Hauf. So wurden zum Beispiel in diesem Jahr sehr viele Teilegutachten für Sportluftfilter von technischen Diensten zurückgezogen und für ungültig erklärt.
Ursache: Einige TÜV haben im Kampf um Prüfaufträge so lasch (und vermutlich zu Niedrigpreisen) geprüft, dass im Wettbewerb befindliche Prüfstellen dies anzeigten und es somit zum Rückzug zahlreicher Gutachten kam. Das ist deshalb ein Skandal, weil man bestehende Teilegutachten einfach zurückzieht und damit das Problem auf eurem Rücken und dem der Hersteller austrägt. Sicher haben viele Tuningfreaks einen Sportluftfilter am Auto verbaut und wissen noch nicht einmal, dass sie jetzt illegal damit unterwegs sind, da das zugehörige Teilegutachten für ungültig erklärt wurde. Wer jetzt einen Sportluftfilter kaufen möchte, der sollte jedenfalls unbedingt nach der Gültigkeit des mitgelieferten Gutachtens fragen.
Die scheiß bürokratie in Deutschland mit ihren Gesetzen… 😉 😛
Zum Pilz:
Und wenn der Lüffi schon seit jahren in FS eingetragen ist ??
Soll ich den jetzt ausbauen oder was ??? Wird die Eintragung ungültig??
Nur die BESTEN sterben JUNG !
Ex-Bora…… R.I.P…
@ weltenwanderer die 2% verbreiterung pro Achse ist schon durch! Das heißt 19" mit ner "guten" ET kannst vergessen!
@ ed878 ja genau so sieht es aus ist ungültig
ich frag mich nur wie der Verbraucher es rausbekommt welche Gutachten zurückgezogen wurden?
Bei uns pissen die sich doch schon ein wenn man keine Dämmmatte unter der Haube hat *arrrg*
@ ed878 ja genau so sieht es aus ist ungültig
ich frag mich nur wie der Verbraucher es rausbekommt welche Gutachten zurückgezogen wurden?
Bei uns pissen die sich doch schon ein wenn man keine Dämmmatte unter der Haube hat *arrrg*
Und mal angenommen , habe über gesetz noch nicht gehört(da es Normaleweiße interesiert man sich nur beim Eintragen für die Gesetze) Und und bei der Kontrolle kommt es raus… Erlischt dann die Zullasung auch ?? Straffe 😛
Dann müssen die allen (bei dennen die Gutachten ungültig gemacht haben) iwie Informiert werden oder ?? Das ist aber wirklich eine Scheiße was hier so gesetzmässig abgeht …
Dann schließe ich mich den Auswanderern zu … 😉
Nur die BESTEN sterben JUNG !
Ex-Bora…… R.I.P…
😉
Ich schreibs nur ungern aber:
– Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ist nun mal leider so.
Rein von der Logik müsste also jeder der nen Sportluftfilter verbaut hat und den auch offiziell gekauft beim Händler oder so Post bekommen 😉
Wohl gemerkt Theoretisch die Praxis wird anders aussehen ???
Wie berechnet sich eigentlich die 2% Regelung von der gesamten Hinterachse vermute ich mal (dann bin ich normal aus dem schneider und kriege keine Probleme :w:) wie breit sind die Achsen vom Bora 😛
Interessant wird es dann bei einer Kontrolle werden behaupte mal frei Nase das selbst die Polizisten da selber nicht mehr durch blicken werden also heisst es für alle "Tuner" ganz fleissig schlau lesen es gibt bestimmt ne Lücke dessen bin ich mir sicher B)
Ja also es heißt unwissen schützt vor Strafe nicht!
Das Gesetz meint jeder muss sich selber Informieren und nicht die auf einen zukommen und sagen du das und das ist nicht mehr.
So les ich das! 😉
Jetzt mal weitergesponnen ein Teil an deinem Fahrzeug verursacht einen Unfall oder bekommt eine Teilschuld, die stellen fest tja pech gehabt die Zulassung wurde vor einem oder was weiß ich Jahr entzogen! Somit ist die Betriebserlaubnis deines KFZ erloschen! Prima und den? 😛 Das hat doch hammer harte Folgen!
EDIT: Kollege ist bei der Polizei und die werden fleißig nachgeschult! Soviel zu dem Thema!
😉
Ich schreibs nur ungern aber:
– Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ist nun mal leider so.
Rein von der Logik müsste also jeder der nen Sportluftfilter verbaut hat und den auch offiziell gekauft beim Händler oder so Post bekommen 😉
Wohl gemerkt Theoretisch die Praxis wird anders aussehen B)
Das ist es ja . Theorie und Praxis… 😛
Lüffi war vom Vorbezitzer gekauft/eingebaut und eingetragen …
Und dann bin ich jetzt der jenige(zB. bei Kontrolle) , der es zahlen muß … ??? :w: 😉
Nur die BESTEN sterben JUNG !
Ex-Bora…… R.I.P…
Jab so sieht es aus!
Und das mit der 2% verbreiterung nehmen die ganz schön genau, hab jetzt von mehreren schon gehört die Ihre neuen Felgen für 2010 nicht eingetragen bekommen! 😉
Also ich kann so weiter fahren wie gehabt hab es gerade mal ausgerechnet bin genau innerhalb der 2% regelung 😉
Und auch wen die Polizisten fleissig Schulungen machen möchte ich für wetten das es doch irgendwie ne Lücke gibt.
Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen das daß alle so hinnehmen irgendwer wird da auf Garantie gegen an gehen.
Weiterhin wen die ja alles so EU Komform haben möchten bin ich mal gespannt wie das in Spanien aussehen wird wen man sich da mal die Karren anschaut können die aber 90% der Fahrzeuge in die Presse wandern lassen 😛
Würde mich mal interessieren wie das in anderen Foren so aussieht ist das schon bis dahin durch gekommen und was die T-Firmen selber dazu sagen ???
@Jeffro
Hast du mal einen Link/Quelldatei wo man das nachlesen, was du hier immer so schön schreibst 😉
Über 60 Millionen Deutsche könn keen Säggssch… Orr sin die bleede