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Radarwarner

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Beiträge: 70468
Gast
Themenstarter
(@BORAred)
Illustrious Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

:top: Aus aktuellem anlasse….

wer hat erfahrungen oder informationen zu Radwarwarngeräten.
mal als beispiel:
Klick

Klack

Ich weis es ist nicht zulässig etc. aber der erwerb ist ja nicht strafbar :top:

Für infos und ratschläge wäre ich euch sehr dankbar.

mfg Kismet

7 Antworten
Beiträge: 577
(@snooka)
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Der Erwerb ist nicht strafbar, da hast du Recht, aber soweit ich weiß darfst du inzwischen deinen Führerschein für einen Monat abgeben, sowie ein ordentliches Bußgeld zahlen, wenn die dich damit erwischen. Egal ob an oder aus. Mit Punkten weiß ich grad leider nicht.

Abgesehen davon brauch man die Dinger doch eh nur, wenn man wie ein Besenkter durch 30er Zonen ballern will oder Innerorts einfach Gummi gibt. Kauf dir dann mal den Radarwarner, spätestens wenn du in einer 30er Zone mit Tempo 80 ein Schulkind überfahren hast, dann zahlst du eh mehr. Wird dann aber dein geringstes Problem sein.

Wenn du dich im groben ans Tempolimit hälst, dann dürftest du eigentlich keine Probleme haben, oder sehe ich das falsch.

Aber das war nur ein gewünschter Ratschlag.

Antwort
Beiträge: 228
 SR91
(@sr91)
Reputable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Hab nen whistler aus dem vor etwa 3 Jahren Gran Canaria Urlaub mitgebracht. die Dinger waren seiner Zeit günstig dort.
http://www.whistler-radar.com/
Der geht auch einigermassen gut auf Radar, allerdings auch auf diese automatischen Schiebetüren wie sie jeder Supermarkt hat.
Deshalb hab ich das Teil eingetlich selten im Einsatz.
Diese Valentine sollen wohl die Besten sein, allerdings auch etwas teuer…
http://www.valentine.de/products/valentine…liefer_val1.htm
…und wenns dich erwischen sollten, was sehr unwahrscheinlich ist, kostet nur etwas Geld aber nicht den Schein :top:

edit:
zu der Strafe (75€)

In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören – §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 – 75 Euro"

Antwort
Beiträge: 70468
Gast
Themenstarter
(@DerDortmunder)
Illustrious Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Das Gerät wird übrigens beschlagnahmt und vernichtet! :top:

Armin

Antwort
Beiträge: 70468
Gast
Themenstarter
(@BORAred)
Illustrious Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

danke schonmal für die antworten
mit 80 durch eine 30er Zone ne so schlimm bin ich nicht aber mal mit 60-70 durch ortschaften kommt mal vor ….. :blink:

kann man diese geräte denn nicht irgendwie gut verstecken…?

Antwort
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