Schaue mal auf http://www.discount24.de/ , sind öfters mal gute Angebote für TV-Geräte!
ich glaube manche verstehen das problem nicht ganz…
Wenn auf dem Garatie ist dann sollte man entweder den fersehr wieder ganz wiederbekommen oder das geld zurück…. eben GARANTIE!!!
Wenn er das ding jetzt verkaufen will dann wäre der preis ja auch gerecht vom zeitwert..
also ich sage ganz einfach drohen mit dem anwalt und co..
eben ned….Garantie gibt der Hersteller freiwillig…nach 1 Jahr und 3 Monaten auf ein "kurzlebiges" Gerät nicht den vollen Kaufpreis zurückerstatten, is mehr als ok!
kurzlebig im sinne der sich rasch ändernden Technik!
Garantie kann man nicht einklagen! Drohst du Toshiba deswegen mit deinem Anwalt, wirst du höchstens ein mildes Lächeln erhalten!
ich sage mal so mm hat 2 möglichkeiten dir ein gerät das gleichwertig ist zu geben oder dir die volle kaufsumme zurrückzugeben wenn mm damit nicht einverstanden ist dann nichts annehmen und ab zum rechtsanwalt den du hast auf diesem Gerät 2 jahre Garantie hier noch ein auszug aus dem Gesetzt und diese Gelten wird dir auch jeder RA sagen also nicht mit ner summe X abspeisen lassen
MM hat es bei mir auch schon versucht Autoradio defekt 1 tag vor ablauf der Garantie mangel konnte nicht behoben werden wollten die mit nen zeitwert kommen habe ich abgeblokt und habe nach ein bischen hin und her das komplette geld zurückbekommen
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Titel 1 – Kauf, Tausch (§§ 433 – 480)
Untertitel 1 – Allgemeine Vorschriften (§§ 433 – 453)
Gliederung
§ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (PDF-Format BGBl. I S. 3138) m.W.v. 1.1.2002.
Vorherige Gesetzesfassung
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Titel 1 – Kauf, Tausch (§§ 433 – 480)
Untertitel 1 – Allgemeine Vorschriften (§§ 433 – 453)
Gliederung
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Titel 1 – Kauf, Tausch (§§ 433 – 480)
Untertitel 1 – Allgemeine Vorschriften (§§ 433 – 453)
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
kleiner Tip noch wenn du noch mehr wissen willst gege bei Googel BGB Kaufvertrag ein da kannst den alles rausfinden
achso der ist ganz wichtig wegen Garantie mit dem Spruch "Garantie giebt der Hersteller freiwillig" ein fach punkt 1 abs. 3 beachten
§ 438
Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
:top: in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
😀 bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im Übrigen in zwei Jahren.
(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.
(4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (PDF-Format BGBl. I S. 3138) m.W.v. 1.1.2002.
Vorherige Gesetzesfassung
Pixelfehler?
Das hört sich danach an als ob der Inverter in der Wurst ist! :top:
Armin
wenn das gerät nen Pixelfehler hat reparieren die meisten nix mehr. Hab nen bekannten der ist Fernsehtechniker der hat gesagt in den seltenen fällen wo man was reparieren kann ist der aufwand höher als die teile kosten und für das geld bekommt man schon ein günstigen fernseher.
Wenn du Garantie hast und die dir Restwert anbieten, schnapp dir die Kohle und geh dir nen ordentlichen Pioneer oder Loewe Fernseher holen, das bekommste auch Qualität für dein Geld.
ich kann dich voll verstehen, wenn du 2 Jahre garantie hast, würde ich auch entweder n neues bzw. repariertes Gerät erwarten oder die volle Kohle zurück 😉
Und wie mero oben gepostet hat, kann man nich n plasma tv mit 50" und HD Ready mit nem LCD-TV mit FullHD in 46" vergleichen… 😀
Also wenn du was gutes haben willst kostet dich n 42" heute noch 750 €!
Falls du doch noch die volle Kohle zurück kriegen solltest dann hol dir gleich n LED-TV 😀
@sl33pwalker: du vermixt da Kaufvertrag&Gewährleistung mit Garantieansprüchen! Der Gesetzestext den du hier gepostet hast, gilt ned für Garantie sondern für die Gewährleistung.
kurzum heißts nix anders, als dass man im Sinne der Gewährleistung volles Umtauschrecht bzw. Ersatz für die Ware, ohne Zeitwert Abgleichung bekommt.
VORRAUSSETZUNG ist allerdings, dass der Mangel der Ware schon beim Übergabezeitpunkt bestand. Hiezu kommmt, dass innerhalb der ersten 6 Monate der Verfäufer die Nachweispflicht hat, dass die Ware bei der Übergabe schon defekt war, und nach den 6 Monaten der Käufer!
Wenn die Ware im Laufe der Zeit hin wird, hat des NULL mit Gewährleistung zu tun. Hier kommt dann die Garantie zu tragen, WENN der Hersteller sie für seine Ware gibt. BTW, Verschleißteile (bei Handys eg. die Akkus) sind oftmals im Vorhinein ausgeschlossen!
Im Falle deines Autoradios is leicht erklärt warum du so "gut" ausgestiegen bist: Je mehr Stunk man bei MM macht, umso leichter gehen die Herrschaften in die Knie und lösen die Sachlage mit KULANZ! Ergo…wieder nix mit Garantie!!!
Also….lasst euch was von nem alten Verkäufer sagen 😀 Im Zweifel immer für den Kunden, das obliegt aber individuell beim Händler und ned beim Gesetz! => Wenn man im Schadensfall bestimmend, aber nicht ausfallend dem Verkäufer gegenübertritt, kann man realtiv viel erreichen!
Für diese Spässchen ist Media Markt schon lange bekannt.
Ob nun Garantie oder Gewährleistung ist völlig Peng.
Wenn man einen TV für ordentliches Geld erstanden hat, kann man auch ein ordentliches TV erwarten.
Ein vernünftiger Händler oder Hersteller wird und sollte immer den Kundenwunsch entsprechen, sonst ist es ein scheiss Händler oder Hersteller. Sofern kein eigenes verschulden vorliegt, entweder Kaufpreis erstatten, oder vergleichbares TV.
Recht hin oder her. An Deiner Stelle würde ich mir den Geschäftsleiter der Filiale schnappen und sachlich argumentieren, unterschwellig drohen hilft dabei.
Oder aber beim Hersteller beschweren, nicht telefonisch sondern per Post oder Email.
Hilft beides nicht, hast du Pech gehabt. In Zukunft dort einfach nicht mehr einkaufen. Solche Läden muß man mit Nichtkauf strafen. Einen Rechtsanwalt würde ich mir sparen.
Ich arbeite selber im EH, dort wird alles umgetauscht bzw. erstatten. Es gibt eben Läden wo Kulanz kein Fremdwort ist.
©Borablue
An Deiner Stelle würde ich mir den Geschäftsleiter der Filiale schnappen und sachlich argumentieren, unterschwellig drohen hilft dabei.
würd ich auch so machen.
Ich hab bei MM mal ein Gerät am nächsten Tag zurück gebracht, weil ich was falsches erwischte was nicht gepasst hat.
Die meinten sie können mir mein Geld nicht mehr zurück geben, nur mit Gutschein. 😉
Damals hab ich es genommen, heute würd ich den Geschäftsleiter verlangen.
Teure Sachen kauf ich nicht mehr dort.
und ich dachte immer bei gewährleistung hat man anspruch auf reparatur der gekauften ware und bei garantie gleichwertiges ersatzgerät oder kompletten kaufpreis zurück… ?! 😉
VW Bora "Special" LY3D Tornadorot
Hallo leute,
danke für die zahlreichen postings hier.
heute habe ich mit MM telefoniert und die blöden säcke haben bei toshiba nicht nachgefragt was ich nun bekomme bzw. toshiba muss das geld an MM schicken und dann an mich 😡 nun verstehe ich nicht warum andere ihr geld gleich bekommen bzw. wenn es um kleine sachen geht. ich hatte leider heute auch keine zeit um da vorbei zu schauen, weil ich mir einen neuen anlasser verbaut habe damit der bora wieder vernüpftig starten kann 😀
nun habe ich jetzt was im Internet gefunden über Nutzungsentschädigung. hier wird erklärt wann der verkäufer sowas den kunden stellen kann und in meinem fall ist das ja nicht oder habe ich das was falsch verstanden. übrigens wurde da auch Media-Markt erwähnt, dass sie sowas dem kunden nicht mehr stellen laut dieser hompage.
Bitte ganz durchlesen!!!
http://www.swr.de/marktcheck/haus-einkauf/…997654/1oqv3ki/
grüße und danke
achja wenn ich mein geld wieder bekomme, dann kaufe ich da nicht mehr und werde mir einen geileren besorgen 😀
In dem Link steht doch dass das geltendes Deutsches Recht ist. Wenn MM dir den vollen Kaufpreis erstattet dann ist das Kulanz. Wenn du Pech hast dann machen die das nur bei günstigen Artikeln. Kannst denen ja mal vorschlagen dass du dort auch gleich einen TV kaufst wenn se dir den vollen Preis geben. Im übrigen denke ich dass von Toshiba definitiv weniger als 800 kommen wird.
Ausserdem solltest du dich nochmal über HDTV, HDReady und FullHD informieren. HDTV ist nämlich nur der oberbegriff und sagt nichts konkretes über die Auflösung aus.
[url=http://’http://www.taz.de/support-WikiLeaks‘][/url]
In dem Link steht doch dass das geltendes Deutsches Recht ist. Wenn MM dir den vollen Kaufpreis erstattet dann ist das Kulanz. Wenn du Pech hast dann machen die das nur bei günstigen Artikeln. Kannst denen ja mal vorschlagen dass du dort auch gleich einen TV kaufst wenn se dir den vollen Preis geben. Im übrigen denke ich dass von Toshiba definitiv weniger als 800 kommen wird.
Ausserdem solltest du dich nochmal über HDTV, HDReady und FullHD informieren. HDTV ist nämlich nur der oberbegriff und sagt nichts konkretes über die Auflösung aus.
dazu kann ich nur drei sachen ein.
jawohl jawohl jawohl
Ausserdem solltest du dich nochmal über HDTV, HDReady und FullHD informieren. HDTV ist nämlich nur der oberbegriff und sagt nichts konkretes über die Auflösung aus.
1080p (Full HD) wie mein alter Toshiba sollte es schon sein und kein HD Ready restposten fernseher. also keine angst ich kenne mich schon aus 😉
übrigens ich werde ich keinen TV bei MM kaufen, weil alle ihre geräte mit 46" über 1300€ kosten und ich will nicht drauf zahlen.
grüße
Na gibts schon was neues? Ich bin ja gespannt wieviel denn nun wirklich von Toshiba kommt…
[url=http://’http://www.taz.de/support-WikiLeaks‘][/url]
ich war diese woche zwei mal bei MM und immer wieder sagten die zu mir, dass sie noch keine gutschrift von Toshiba bekommen haben :top:
Laut service mitarbeiter sollte ich diese woche noch bekommen. Wenn nichts passiert dann mache ich es mit Anwalt 😀
habe langsam keine lust mehr auf diesen ganzen service scheiß von den geschäften.
ich werde mich aber noch melden wenn ich das geld bekommen habe
Edit 15:52
war so eben bei MM und meine 991€ bekommen 😉 habe mit dem Abteilungsleiter gesprochen und er meinte zu mir, dass die sehr viele probleme haben mit Toshiba wenn es um Garantie abwicklung geht. Dann habe ich mich noch über die Service abteilung beschwert, weil der eine Typ zum 3mal meine Handynummer und Rechnung verloren hat. Naja hin und her wollten sie mir noch ein Gerät andrehen für die 991€ und ich bin einfach zu kasse gegangen.
Jetzt suche ich nach einen neuen Plasma 50" von Samsung oder Panasonic
grüße