Hi Leute,
es geht eigentlich gar nicht so sehr um dich Machbarkeit das ganzen, vielmehr um die Legalität, wäre es möglich mittels einer außen angebrachten Photozelle und der dazugehörigen Schaltung das Abblendlicht einzuschalten (selbstverständlich mit einer gewissen Trägheit)
[natürlich würde es auch weiterhin manuell von innen gehen]
Sprich du fährst tagsüber durch einen (grusel) dunklen Wald oder in einen Tunnel der ja nicht gerade hell ist, dass sich da automatsch das Abblendlicht zuschaltet…
Oder hat da die große Hand was dagegen?
[und wenn das dann gut funktioniert hab ich noch den Gedanken, mir so eine automatische abblende Einrichtung einzubauen, die ja jetzt auch vermehrt in neuen Fahrzeugen zu finden sind… (sprich Fernlicht geht aus wenn dir was entgegen kommt) aber das steht auf einem andern Blatt…
THX
Paddy
Besorg dir einfach den Lichtsensor von nem Golf 5 oder so , dann nen Lichtschalter der einen Auto-Funktion hat und dann kann man das ganze bestimmt ohne große Probleme verbauen.
Legal wird es sein, weil es das auch im Nachrüstsegment gibt.
also ist nur eine vermutung, aber wieso sollte jemand was dagegen haben wenn sich dein licht automatisch einschaltet? im grunde ist egal wie dein licht angeht, solange du es zur not noch selbst einschalten kannst (da dein teil selbst gebastellt ist) dürfte es da keine probleme geben
vor allem, wem soll das auffallen?
# Thomas
jor basteln ist kein prob. aber mit so rechtlichen tüv-sachen kenn ich mich nicht aus und da die ja meist gegen alles was spaß macht was haben frag ich lieber…
@Speedybln
zb bei nem gutachen nach nem unfall könnte sowas ganz schnell ganz schlimm ausgelegt werden (dachte ich mir zumindest)
thx leute
Golf 5 Lichtschalter mit Autofunktion hat CAN BUS…der Bora dafür nicht an dieser Stelle….wird kompliziert…..
Also mit G5 Lichtschalter geht es nicht.
Selber basteln geht im Prinzip schon, aber sind ein paar Dinge zu beachten. Schau dir mal diese Module hier an: www.auto-steuerung.de/
Ist auch ein Bastler, der das selbst entwickelt hat. Anfangs nur für CommingHome, dann aber erweitert für AFL.
Legal ist das ganze dennoch nicht. Dafür bräuchte das Modul ein E-Zeichen. Gilt natürlich auch für eigenbau. :danke:
Ob's auffält ob sowas verbaut ist :top:
Gibt doch solche Module schon fertig zu kaufen.
Das mit dem G5-Schalter war als Beispiel gedacht. Gibt doch die Schalter auch ohne CAN soweit ich weis. Oder bin ich da falsch informiert ?
Würd mir den Stress garnicht machen. Leg dein Abblendlich mit einem Verzögerungsrelais auf Zündung damit deine Scheinwerfer erst angehen wenn dein Motor läuft und gut ist.
Legal ist das ganze dennoch nicht. Dafür bräuchte das Modul ein E-Zeichen. Gilt natürlich auch für eigenbau.
na ja, wenn ich mir z.b. Nebelscheinwerfer einbaue und dafür selbst noch ein Relais einbauen muß hat das auch kein E-Zeichen….
Ich denke sowas ist nur für die grundsätzliche Funktion wichtig. Diese wäre, das man das Licht mit dem Schalter händisch einschaltet, was ja noch möglich ist.
Sicher sagen kann ich es natürlich auch nicht.
Und das es sich automatisch einschaltet ist ja auch kein Problem. Ist ja nur eine zusätzliche Hilfe zur normalen Verwendung. Wenn die Steuerung ausfällt, wird man das Licht sowieso irgendwann händsch einschalten.
Bei einem Unfall wird auch kaum irgendwer kontrollieren ob da eine Automatikfunktion eingebaut ist oder nicht. Besteht ja auch kein Grund dazu.
Nun im Prinzip gillt….
StVo §55a Elektromagnetische Verträglichkeit
(1) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Muldenkipper, Flurförderzeuge, Elektrokarren und Autoschütter – sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale des Fahrgestells und ihrer elektrischen Ausrüstung den genannten Fahrzeugen gleichzusetzen sind, sowie für Bauteile und selbständige technische Einheiten, die zum Einbau in den genannten Fahrzeugen bestimmt sind.
(2) Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 sowie zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte selbständige technische Einheiten müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.
Und da für Eigenbau die EMV nicht erwiesen ist, erlischt eigentlich die BE.
Aber Hey. Ich hab nen PC im Auto mit jede Menge Eigenbau 😀
Das letzte mal hat der Freund und Helfer interessiert auf meinen Monitor (mit Eigenbaugehäuse) geschaut. ^_^
Was ich damit sagen will. Eigentlich ist es nicht erlaubt, aber interessieren tut's keinen. 😀