also ich hab da mal eine frage in rechtlicher Hinsicht.
Ich habe am 8. Mai gebrauchte Scheinwerfer für mein Bo gekauft, es war ein Privatverkäufer mit unter 10 Bewertungen. (neuling sozusagen)
habe die Ware mit Paypal bezahlt. Der Verkäufer hatte sich dann auch gemeldet und sagte er schickt sie dann loß, 5 tage später hab ich nochmal nach der Packet ID gefragt und habe sie auch wenige stunden später bekommen.
am 18. Mai waren sie endlich da, doch war einer innen kaputt (die eine ecke wo eine der höhenregulierungen dran ist, war rausgebrochen)
am selben Tag also über Paypal ein Konflikt gemeldet, das die Ware defekt ist…..keine reaktion vom Verkäufer
am 20. Mai hab ich den Paypal Käuferschutz in anspruch genommen da der Verkäufer nicht antwortet, folge war, das der Verkäufer 10 Tage Zeit hatte sich zu äußern.
31. Mai: Verkäufer hat nicht geantwortet, fall wurde geschlossen und mir wurde der komplette Betrag inkl. Versand gutgeschrieben :top:
in der Abschlussmail von Paypal stand dann auch drin:
"Das sollten Sie als Nächstes tun
———————————–
Es besteht derzeit Ihrerseits kein weiterer Handlungsbedarf."
trotzdem hab ich den Verkäufer diesmal direkt über ebay angeschrieben und gefragt was ich mit den Scheinis nun machen soll, da einer noch ganz ist, besteht ja ein gewisser Restwert. –keine Reaktion.
so nun meine eigentliche Frage!
da sich Paypal das Geld von ihm wiederholen wird, gehören die Scheinwerfer ja im Grunde wieder dem Verkäufer.
wie muss ich mich nun verhalten, wegwerfen darf ich sie wohl nicht? auf eigene Kosten zurückschiken oder einfach unfrei zurück auf gut glück das er es annimmt? oder bin ich verpflichet sie aufzubewahren bis er sich meldet, falls ja, wie lange?
mein keller is rappelvoll und so liegen sie in der wohnung, bloß ich hab keine große Lust hier den Karton ewig stehen zu haben :rolleyes:
die scheinis irgendwie reparieren und benutzen kommt auch nicht in frage, habe mir die gleichen, jedoch neu inzwischen Nachgekauft.
vllt weiß ja einer bescheid, was man in solch einem Fall machen sollte :danke:
Eigentlich kannst du sie behalten.
Weil das mit Paypal ist ja keine Art Rückgaberecht.
Die zahlen ja auch wenn kein Artikel ankommt oder nur leeres Paket oder ähnliches.
Das ist ja mehr wie eine Versicheerung zu sehen.
Wenn der Typ sie wieder haben will soll er sich melden und den Versand muss er selber tragen.
sorum betrachtet ergibt das sogar sinn, daran hab ich gar nicht gedacht.
falls das so wirklich seine richtigkeit hat, könnte man sogar den einen scheini verhöckern und den anderen wegwerfen :biglaugh: