Hallo leute.
ich habe vor zwei tagen versucht meine Felgen mit reifen bei eBay zu verkaufen, der warenwert beträgt über 1100€. doch leider ist es nicht so wie ich es mir vorgestellt habe. Nach dem Kauf hat der Verkäufer die ware bestätig bzw. das er mit versand haben möchte und nicht selber abholt, nach 24h kommt eine mail von ihm
Hallo,
Herr XXXXXXXX,
Ich habe jetzt gesehen, das mein Sohn bei Ihnen diese Reifen ersteigert hat, Ich möchte mich Entschuldigen und bitte sie die Transaktion abzubrechen, weil wir nicht finanziell in der Lage sind es zu bezahlen..
Deshalb bitte ich sie nochmal die Transaktion abzubrechen, wir werden dies dan bei Ebay bestätigen, damit sie keine Unkosten haben und die sie keine Gebühren bei Ebay bezahlen müssen.
Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihr Verständnis und möchte mich nochmal für meinen Sohn Entschuldigen..
mfg
nach 24h ist ihm also aufgefallen, dass er die summe nicht bezahlen kann und meine eBay gebühren habe ich auch nicht bekommen. übrigens hat der käufer einen golf 4 und hat paar tuning teile schon mal für seinen golf bestellt.
was kann ich nun machen gegen diesen wi..er
kann er bei privat verkauf überhaupt einen rücktritt machen und was kann ich von ihm verlangen bzw. entschädigung?
grüße
hallo,
dir bleiben wohl nur zwei möglichkeiten, entweder akzeptierst du das er vom kauf zurücktritt und bekommst deine gebühr wieder oder du hast eine gute rechtschutzversicherung und gehst zum anwalt.
mfg
ich hab auch schon soooooo viele spinner gehabt die dann nicht bezahlt haben und jedes mal ne andere ausrede hatten. wird dir nix übrig bleiben als die aktion abzubrechen und somit keine provision an ebay zu zahlen.
und wiederr vermisst man die möglichkeit negativ zu bewerten als verkäufer…
"Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild"
Erstmal ebay melden und dich erkundigen was für möglichkeiten du hast ohne kosten zu haben 😀
beite die felgen doch einfach dem zweithöhsten an, oftmals nehmen diese leute die ware.
das 2t höchste gebot ist vermutlich nur 5€ niedriger oder so, also kein echter verlust und man hat kein stress
Die Frage ist, hat der Sohn wirklich über das Konto die Felgen ersteigert, und wie sieht es aufgrund des Alters mit der Geschäftsfähigkeit aus!
Liegt das Alter zw. 7 – 17 Jahren, also das 18. noch nicht vollendet, ist der Sohn beschränkt geschäftsfähig, und alle Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Eltern.
Ist er aber älter, liegt ein wirksamer Kaufvertrag vor.
Du hast als Privatperson verkauft und handelst nicht gewerblich, deshalb steht dem Käufer kein Widerrufsrecht zu!
Also kein Abruch der Transaktion!
Aber auch letztlich könntest Du zurücktreten und den Artikel anderweitig wieder verkaufen. Nun kann es vorkommen,
das Du eben nicht mehr den erwartenten Preis von 1100,- erzielen wirst. Also könntest da Schadenersatz geltend machen.
Alles weitere wird wohl ein Anwalt klären müssen! Und ich denke mal, das Du da auch erstmal in Vorkasse gehen mußt und Dir dann das Geld wiederholen kannst, da ja die unterlegene Partei aus dem Rechtsstreit die Kosten ersetzen muss.
Extremfall könnte aber auch sein, Du bleibst wegen Zahlungsunfähigkeit auf den Kosten sitzen!
Leider.
Berichtigt mich bitte, so mein Kenntnisstand aus dem Vertragsrecht.
Nachtrag:
Eltern haften nur für Kinder, wenn man nachweisen kann, dass sie die Aufsichtspflicht verletzt haben und dass ist immer eine Einzelfallentscheidung.
§832 BGB
Gruß
ich denke aber schon, das der bube über 18 ist und das das ebay konto dem sohn gehört, weil der ja schon einige tunnigteile für nen golf ersteigert hat, so wie ich es verstanden habe…
und der vater das leichtest probiert und denkt so durch zukommen…
Hallo,
vom Grund her ist es egal wie alt der Sohn ist da der Kaufvertrag nicht mit dem Sohn zustande kommt sondern mit dem der Accountinhaber bei eBay ist. So ist das auch beim Verkauf. Wen ich etwas für dich verkaufe bin ich der dumme und nicht du. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen und ich würde nichts zurücknehmen.
MfG
Michael 😉
Verstehe hier so manchen nicht! 🙁
Sofortkauf oder normal gesteigert?
Wenn er doch sowieso nicht zahlen kann, bringt das doch nichts darauf zu bestehen!
Erstmal bei Ebay melden und dem nächsten anbieten!
Ist die einfachste und eleganteste art!
Nicht immer mit dem Hammer auf leute einprügeln die ihr nicht kennt! 😉
Armin
vor allen dingen will man ja nun nicht bis in die ewigkeit auf sein geld warten. somit wäre die möglichkeit von armin, wie er schon sagte am "elegantesten"
"Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild"
Ja sowas kommt immer wieder mal vor.
Ich hab im übrigen auch schon selber mal nen Artikel nicht genommen weil ich was im Text überlesen hab. Hab dann von vornerein ne kleine "Aufwantsentschädigung" angeboten und es gab dann kein Problem.
Rechtlich gesehn hast du n Kaufvertrag abgeschlossen und könntest das Geld einklagen.
Ist aber n langwieriger Prozess und wenn dem wirklich so ist, dass die kein oder nicht so viel Geld ham (weiss man ja nicht) bringt dir das ganze am Ende auch nix.
Also das stressfreiere ist es jedenfalls ihn vom Kauf zurücktreten zu lassen und dem Zweiten anbieten oder nochmals reinstellen.
Vielleicht fragst noch freundlich nach ner Aufwandsentschädigung oder n Ausgleich für die Differenz zum Zweitbietenden oder so.
Ich hab auch schon mal was ersteigert und dann doch nicht abgenommen.
Habe ihn dann angeboten die Aktion abzubrechen damit er dan die Gebühren wieder bekommt.
Wenn du kein Bock hast auf die ganze Rennerei wegen Rechtsschutz und Co. dann würd ich die Aktion auch abbrechen oder den Artikel einen anderen anbieten.
der zweite möchte die felgen auch nicht habe ??? jetzt muss ich warten bis ich die zahlung bei eBay melden kann. rechtschutz habe ich, aber habe keine lust wegen dieser geschichte einen anwalt einzuschalten.
der vater von ihm hat ganz bestimmt keinen golf, weil der sohn hat 0815 LED rückleuchten und bösenblick zum ankleben an seinem golf und ich denke das macht sich kein vater an seinen auto. übrigens geht es hier um den account und das ist egal ob der vater oder der sohn, weil er muss es beiweisen.
übrigens war es eine aktion bei eBay. an den dritten möchte ich nicht anbieten, weil das gebot zu niedrig ist.
grüße
Das blöde ist bloß er kann einfach sagen das er es nicht war und das jemand anderes geboten hat und dann steht aussage gegen aussage.
Und dann wirst du nicht weit kommen.
Weil es ist ja nicht immer ein Besitzter auf einem Namen am bieten. Viele Familien haben ein gemeinsames Konto.