Zur elektrischen Schaltung steht doch oben in der Zusammenfassung schon etwas.
Ich hab aber grad nochmal in der ECE-Regelung 48 geschaut, da steht folgendes: "Sind Tagfahrleuchten angebaut, dann müssen sie sich selbsttätig einschalten, wenn sich die Einrichtung zum Anlassen oder Anhalten des Motors in einer Stellung befindet, in der der Motor laufen kann. Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurzeWarnsignale abgegeben werden."
Das bedeutet also, dass das sich dein Tagfahrlicht bei Zündung an einschalten muss und sobald du am Lichtschalter eine ander Stellung als "Aus" hast wieder ausschalten muss. Sämtliche Spielreien mit Dimmen usw. sind somit nicht zulässig.
Das kann aber so auch nicht stimmen. Dann wären ja die TFL beim Audi A6 auch verboten !
Das kann aber so auch nicht stimmen. Dann wären ja die TFL beim Audi A6 auch verboten !
ja, das stimmt, das is mir erst leztens aufgefallen, als ich durch einen Tunnel fuhr, und ein Audi hiner mir, der mit Tagfahrlicht fuhr und im Tunnel sein Xenon an ging, am ende des Tunnels wieder aus, aber das TFL hat sich kein Stück geändert… hat das vllt damit was zu tun, dass es in einem Scheinwerfer ist?
Ich habe mir das eben alles nochmal durchgelesen, das Dimmen ist doch erlaubt. Dabei ist aber zu beachten, dass die Leuchten als Tagfahrlicht eine Lichtstärke von 400cd aufweisen müssen. Wenn man dazu die Scheinwerfer einschaltet, müssen sie entweder ausschalten, oder aber auf Standlichtniveau abdimmen. Das bedeutet eine Lichtstärke von min. 4cd bis max. 100cd.
Dabei ist auch noch zu beachten, dass man max. 4 Standlichter am Fahrzeug haben darf, von denen min. 2 im Scheinwerfer sein müssen. Nicht dass jemand auf die Idee kommt das normale Standlicht abzuklemmen, wenn man Zubehör-Tagfahrlicht hat, welches auf Standlicht abdimmt.
hi leutz
fahr auch mit TFL…angeklemmt ans standtlicht also auch bei ablendlicht volle leistung…die grünen haben bis heute noch keine probleme gemacht nur mehrmals bei standart verkehrskontrollen nach gefragt ob die lämpchen nicht eingetragen werden müssen 😉 habe den mein E11 kennzeichen auf den lampen gezeigt 😉 und durfte ohne schönen tag noch weiterfahren :top: :top:
Hella hat ein neues Konzept für Tagfahrleuchten herausgebracht! Man kann wählen ob man 2×5, 2×6, 2×7 oder 2×8 Hochleistungs LED's mit oder ohne Standlichfunktion haben will. Diese sind dann am Fahrzeug in einem bestimmten Bereich anzubringen. Ob man sie in einer Reihe, Kreisförmig oder als Quadrat anordnet, ist dabei Egal! Sie haben ein E-Prüfzeichen und müssen somit nicht eingetragen werden:
Kurzinfo von Hella als PDF
Homepage von Hella mit Infos
Einige Anwendungsbeispiele bei einem Online Händler
Ich werde mir überlegen, wo diese hinpassen und dann vermutlich kaufen und installieren. Wenn gewünscht, werde ich dann einige Bilder hier einstellen.
Grüessli Oli
PS, ich arbeite nicht bei Hella und vertreibe diese Dinger auch nicht! Aber die Idee finde ich sehr gut, deshalb der euphorische Bericht :angry:
Jaja nicht bei Hella^^
Scherz beiseite, hab die auch auf der Essener Motorshow gesehen.
Schön aber wieder die Frage: Wie montieren das es noch schön aussieht bei Tag, aber du machst das schon Olli 😉
Edit: Hier mal ein Foto im Detail:
Jau der Spaß kostet aber auch mal eben ab 200€ Aufwerts
in unseren 1,9TDI 240PS fahren? Haltbarer Lader! .:R32 Jäger bauen?RTDI? Einfach mal anfragen! Der Lader sollte nicht das schwächste Glied sein.
Hat schon einer die LED TAGFAHRLEUCHTEN vom neuen Golf 6 R20 verbaut oder hat es vor?