willste aus GFK oder Kunststoff was machen ?
Weil mit GFK brauchste denk ich mal ein Splittergutachten als minimum.
Mit Kunststoff könnte es mal zumindest mit §21 abgenommen werden.
Wenn du nichts extremes machst und nachweisen kannst welche Teile wo und wie geändern worden sind dann geht das als Sonderabnahme, Einzelabnahme
Naja, mit scharfen Kanten, das sie weit raussteht, das sie Fußgänger gefährden kann.
kommt drauf an was du vor hast, ich zum beispiel hab ne gfk car line schürze dran.
die ist auch geändert (halbmond und streben) aber als car line front eingetragen.
solltest du eine originale ändern , natürlich wenn das wie oben geschrieben im rahmen bleibt, würde ich mir deswegen keinen kopf machen, sind ja originalteile.
Also bei mir wurde die Frotn als "carline … modifiziert" eingetragen. Ich hab als Grundlage die Carline genommen, sind zwar nur noch die äußeren Ecken davon übrig geblieben, aber ansonsten meinte der TÜV das das schon so paßt. Ist ja alles das gleiche GFK-Zeugs.
sollte eigentlich per Einzelabnahme gehen, kommt aber echt auf den Prüfer an, ob der davon Ahnung hat oder nich. Der eine wollte von mir nen Splittergutachten haben – genau, von Orginalteilen 😉 bin dann zum nächsten Tüv, habe ihm das auch erklärt und der guckte sich das genau an, und sagte "tolle Arbeit, sieht man selten" und durch war er damit 🙁
Eingetragen wurde Meine als M3-Spoiler ohne besondere Auflagen – dann können die Grünen nicht noch auf dumme Ideen kommen ???
Gruà Stevie
Forumsmitglied der 3ten Generation
zum VR hier lang
Was ist eigentlich wenn man sich nen eingetragenen Ansatz anlaminiert an die Stange?
@Wild , da wird nur der Spoiler eingetragen , davon haste ja ein gutachten. Ob aufgesetzt oder anlaminiert is da egal.
Bei meinen Ansätzen hat kein hahn danach gekräht ob se eingetragen sind oder nicht. Bei keiner HU wurde ein gutachten zwecks eintragung von mir verlangt.