Hallo,
ich hatte mir vor Weihnachten bei einem User (ich nenne erstmal keinen Namen) hier im Forum etwas käuflich erworben. Die Artikel habe ich bezahlt, nur warte ich seit dem vergebens auf meine Ware. Auch anschreiben des "Geschäftspartners" brachte nix, denn dieser war am Heiligabend das letzte mal online. Was kann ich tun und wer kann mir da weiterhelfen. Bin natürlich zutiefst enttäuscht, zumal ich der Meinung bin, das jedem mal was dazwischenkommen kann, aber dann sollte man Bescheid sagen….ich werde noch einige Tage abwarten, habe aber großartig keine Hoffnung mehr.
mfG
Da der betreffende User ja schon recht lange Mitglied ist und die Bewertungen auch passabel sind, dort allerdings auf länger dauernden Versand hingewiesen wird, er ganz abgesehen davon außerdem auch keine Probleme damit hat (mutmaßlich) sein Kennzeichen abzubilden würde ich mit dem Hoffnung aufgeben erstmal warten. Es sind Weihnachtsferien, Feiertage usw., vielleicht gibts eine einfachere Erklärung als du denkst. Was nicht bedeuten soll, dass die Vorgehensweise dann in Ordnung ist.
Falls der Handel in den Sack geht, wovon ich vom Eindruck her nicht ausgehe (s.o.), stehen dir immer noch die üblichen Schritte zur Verfügung.
Für mich kommt ein weiterer Handel mit der Person nicht wieder in Frage. Es werden Sachen versprochen, welche nicht eingehalten werden (und das sind die tollsten Dinger). Nach über einem Monat hat man sich auf Geld zurück geeinigt, aber darauf warte ich ja auch schon umsonst….(bisher!). Bin zutiefst enttäuscht und es wird mich sicherlich vor weiteren Kaufaktivitäten hier im Forum abschrecken. Werde natürlich eine passende Bewertung bei der Person posten.
Ich nehme an du hast die Kontodaten von der Person noch. Außerdem soll ja hier das Kennzeichen zu sehen sein. Mit den Daten kannst du eine Anzeige erstatten. Je nach dem wie hoch der Betrag ist, ist es automatisch im öffentlichen Interesse und die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet. In der Regel sind die Leute dann sehr schnell, sehr kooperativ! 😉
Schuldrecht ist Privatrecht. Wenn da strafrechtliche Belange hineininterpretiert werden ist es schon etwas weiter gekommen als dass "nur" eine Rückzahlung nicht zeitgemäß erfolgt ist. Das wäre zum Beispiel dann schon eher der Fall, wenn falsche Adressen oder falsche Versandnachweise etc. angegeben werden.
Wichtig ist vor allem, dass der Anspruch gut dokumentiert wird. Deswegen sollten die wesentlichen Absprachen (z.B. Fristsetzungen) schriftlich und nicht telefonisch erfolgen (sofern ihr überhaupt telefonischen Kontakt habt). Unter Umständen ist nämlich eine Fristsetzung erforderlich, damit der Schuldner in Verzug gerät – und u.a. dieser Verzug ist eine ganz wesentliche Voraussetzung, damit man rechtlich überhaupt etwas bewirken kann.
Vor solchen Schritten hat aber natürlich ganz klar der Versuch Vorrang, die Sache einvernehmlich und einigermaßen freundlich zu lösen. Bleibt die Forderung unerfüllt und soll sie mit Hilfe von außen beigetrieben werden, wird die Sache nämlich für einen von euch teurer (beim gerichtlichen Mahnbescheid) oder sogar ganz erheblich teurer. Bei gut dokumentierter Sachlage sollte es daher ganz besonders auch im Interesse des Schuldners liegen, dem zuvorzukommen, denn er kriegt bei einer dann wahrscheinlichen Niederlage die Kosten aufgebrummt. Das kannst du demjenigen ja mal in Aussicht stellen.