Keine Ahnung, was da schleifen soll. Ich bin weit vom Schleifen entfernt, das habe ich damals sehr genau überprüft, weil ich nicht durch die Einzelabnahme durchfliegen wollte:unsure: Und bei mir war von Fahrwerk und Lenkung her alles original.
Auch damals, als ich hier im Forum gefragt habe, lauteten die Antworten übereinstimmend darauf, dass sich da keine Probleme ergeben sollten.
So sieht das bei mir aus. Wie du siehst, sind bei mir in der Zulassung sogar nur die 15er eingetragen, die 16er stehen in dieser EG-Bescheinigung dabei. Ich darf aber ohne Einzelabnahme ab Werk keine 17"-Felgen fahren:
lass dir einfach ne freigabe von vw geben das es die felgen aufm bora gab und dann brauchst du die nicht mal eintragen. Mein Vater hat auch son zettel bei seinem exeo. das stehen alle vom werk zugelassenen felgen mit reifen drauf und die brauch er nicht einzutragen.
Die 17"-Felgen gab es aber nur bei bestimmten Boras ab Werk. Das ist auch bei der Reifenfreigabe, die man von VW erhält (habe ich als Email von VW vorliegen) detailliert enthalten. Wenn sein Bora also nicht unter diese Typen fällt, bei denen die 17"-Felgen als auflagenfrei zulässig vermerkt sind, ist diese Freigabe für ihn ohne Einzelabnahme ein bedrucktes Stück Papier.
@ Primus:
Wenn du willst, leite ich dir die Email von VW, samt Teilegutachten für die LongBeach-Felgen weiter. Dazu bräuchte ich dann deine Email-Adresse.
Wenn sein Bora also nicht unter diese Typen fällt, bei denen die 17"-Felgen als auflagenfrei zulässig vermerkt sind, ist diese Freigabe für ihn ohne Einzelabnahme ein bedrucktes Stück Papier.
Sehe ich genau so.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass meine Type dort gelistet ist, denn sonst hätten sie 17 Zoll ja auch in den Typenschein geschrieben. Und im Typenschein steht es eben deswegen nicht, weil VW offenbar notwendigerweise oder auch nicht notwendigerweise 17 Zoll nur in Verbindung mit einem Sportfahrwerk sehen wollte.
Der FSI Thread – Bora Forum
Hier wird einem ja schwindelig. 😉 Soviel Diskussion wegen 17 Zoll felgen aufm Bora. 😀 Mit 225/45er Reifen passt das ohne jegliche Änderungen am Fahrzeug. Wichtig ist halt ein Gutachten der Felgen, wo die Reifengröße mit drin steht für den Bora. Dann zum TÜV nach §19 für ca. 40€ eintragen lassen und fertig.
Einzelabnahme heißt für mich §21 und das is ja nu für 17 Zoll ohne Fahrwerk Quatsch.
@Primus: Auf Golf4.de musst du vorsichtig sein. Da sind zu viele Jungs mit zuviel Halbwissen unterwegs.
EDIT: Hab grad mal im G4-Forum gelesen. Is ja krass was da erzählt wird. Ich hab noch nie (echt NOCH NIE) gehört das einer wegen Felgen sein Lenkgetriebe getauscht hat.
Wenns dir um OEM VW Felgen geht, dann musst du bei VW nach dem Gutachten bzw. der Unbedenklichkeitserklärung fragen (wie franky sagt), ansonsten gibts zu allen gescheiten Felgen auch ein ordentliches Gutachten.
Einzelabnahme heißt für mich §21 und das is ja nu für 17 Zoll ohne Fahrwerk Quatsch.
Im Teilegutachten für die LongBeach-Felgen stehen genaue Auflagen, deren Umsetzung nicht in Frage kommt. Du wirst von VW auch nichts "besseres" kriegen – ich habe letztes Jahr genau in dieser Situation gehangen.
Und deswegen ist die Einzelabnahme auch ohne Fahrwerk nicht Quatsch, sondern Realität :w:
Also das Lenkgetriebe tauschen ist Blödsinn.
Sowohl bei mir (okay bei mir waren Tieferlegungsfedern schon drin, aber ich glaube auch nicht das VW da das Lenkgetriebe gewechselt hat) als auch bei meinem Schwager gabs keine Probleme. Auch sonst hab ich noch von keinem gehört, dass er das Lenkgetriebe gewechselt hat deswegen. Und im Zweifelsfall gibt's Begrenzer. Okay im Gutachten steht's drin aber wenn man sich die ganzen Gutachten mal anschaut steht da alles Mögliche drin:wacko::wacko: :rolleyes:
Solange nix schleift is alles okay. Auch für den TÜV
Gesendet mit Tapatalk 2
Das mit dem Lenkgetriebe bei LB oder Evolo steht auf ner extra Seite bei den Züberhörfelgen-Papieren die man beim TÜV einfach nicht zeigt. 😉
<!– isHtml:1 –><!– isHtml:1 –>Mein 3C TDI<br><br>Mein ex BO TDI<br>
Mit 225/45er Reifen passt das ohne jegliche Änderungen am Fahrzeug.
Ich hab noch nie (echt NOCH NIE) gehört das einer wegen Felgen sein Lenkgetriebe getauscht hat.
Das sehe ich jetzt nicht mehr so.
Gestern hat mir dankenswerterweise "Konti" die gesamte Original-Dokumentation von VW betreffend der Reifenfreigaben übermittelt. Nochmals vielen, vielen Dank an "Konti"!!
Da sind von 15 Zoll bis 18 Zoll alle möglichen originalen VW Felgen für den Bora gelistet. Mit Radlast, ET, usw….
Am Ende (auf Seite 430) unter Punkt 46.3 findet sich der alles sagende und alles erklärende Abschnitt:
—————————————————————————————————————————————————–
Bedingungen für die Montage von 17"Rädern/Reifen:
17"-Räder mit Reifen 225/45R 17 sind nur möglich:
1. Für Fahrzeuge ab Modelljahr 2001.
2. Wenn bei dem Fahrzeug ein 17"-Sportfahrwerk und ein Lenkgetriebe mit reduziertem Lenkhub eingebaut ist.
3. Wenn Reifen mit maximaler Reifenbreite 218 mm verwendet werden.
4. Wenn keine Schneeketten verwendet werden.
Zuordnung Lenkgetriebe/PR.-Nr. zum Motor:
PR.-Nr. des Lenkgetriebes / Motor
QZ 3 / 1,8l; 2,0l; 2,3l Ottomotoren; 1.9l Dieselmotoren
QZ 4 / bis einschließlich 1,6l Ottomotoren
QZ 5 / VR6 (US-Ausführung); VR6 4Motion
Maximale Breite für 17"-Reifen
Wenn auf 17"-Bereifung umgerüstet wird oder die am Fahrzeug vorhandenen 17"-Reifen ersetzt werden, dürfen nur Reifen verwendet werden, deren maximale Breite im Betrieb 218 mm nicht übersteigt.
Werden breitere Reifen verwendet, kann es im Fahrbetrieb unter bestimmten Fahrsituationen zur Berührung der Reifen an der Vorderachse und am Aufbau kommen.
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Damit ist wohl klar: 17 Zoll ohne speziellem Lenkgetriebe und ohne Sportfahrwerk (was immer auch die Bezeichnung Sportfahrwerk alles inkludiert?) kann zwar funktionieren – wie von vielen von Euch ja in der Praxis bewiesen wurde -, muss aber nicht funktionieren.
Was mich mittlerweile massiv an 17 Zoll stört ist die Tatsache, dass ich dann in Zukunft bei jedem Reifen-Neukauf aufpassen müsste, dass ein 225er Reifen nicht mehr als 218mm Breite aufweist. Das macht die Auswahl nicht gerade einfach. Vor allem weiß ich selbst aus eigener Erfahrung, dass es bei meinem an einem anderen Fahrzeug montierten 225/55 R16 Reifen extreme Unterschiede in der Breite gab. Ganz schmal waren die Fulda Extremo, ganz breit waren dagegen die Michelin Primacy.
Natürlich ist es in der Praxis vermutlich recht ungefährlich wenn der Reifen breiter ist, da es kaum Fahrten geben wird, die bei mit vollem Lenkeinschlag und gleichzeitig hohem Tempo (bzw. hoher Reifenumdrehungszahl) durchgeführt werden, und somit ein Schleifen recht ungefährlich wäre.
Bleibt dann immer noch als ungewisser Faktor was VW im so genannten Sportfahrwerk alles an Änderungen untergebracht hat. Ich könnte mit vorstellen, dass eventuell auch die Geometrie ein wenig verändert wurde.
Alles in allem: Ja, 17 Zoll kann man in der Praxis zwar ohne irgendetwas zusätzliches zu ändern montieren, und man wird vielleicht auch sogar durchs TÜV kommen (wenn dieser die Werksvorgaben nicht kennt), aber werksmäßig ist das Fahrzeug dann nicht mehr.
Der FSI Thread – Bora Forum
Dass diese Auflagen (einschließlich der Reifenbreite usw.) im Fall einer Einzelabnahme nicht relevant sind, hast du aber verstanden oder? :unsure:
Dass diese Auflagen (einschließlich der Reifenbreite usw.) im Fall einer Einzelabnahme nicht relevant sind, hast du aber verstanden oder? :unsure:
Ja, ich hoffe schon 😀
Das Ganze setzt aber eine gewisse Blindheit der Behörde voraus. Das leitet sich aus dem VW Bedingungen natürlich ab. Denn wenn ein Hersteller dezidiert Bedingungen zum Betrieb nennt, so wird sich die Behörde nicht darüber hinweg setzten, außer aus Unkenntnis heraus. Zumindest wird sie es aus Kostengründen tunlichst unterlassen. Andernfalls kann die Behörde die Bedingungen nur ausschließen wenn sie selbst zu einer anderen Erkenntnis gelangt. In dem hier vorliegenden Fall, und bei technischen Angelegenheiten im Allgemeinen zieht so etwas aufwendige Verfahrens- u. Versuchsreihen nach sich.
Dass man Hoffen muss, dass die Behörde sich nicht auskennt, zeigt ja auch ein wenig der Eintrag von Eismann:
Das mit dem Lenkgetriebe bei LB oder Evolo steht auf ner extra Seite bei den Züberhörfelgen-Papieren die man beim TÜV einfach nicht zeigt.
Aber angesehen, von dem Behörden Roulette, bleibt immer noch der technische Aspekt. Wie ich schon angedeutet habe, weiß ich nicht warum VW auf den Verbau des Sportfahrwerkes besteht. Das hat sicher einen Grund. Um das Beurteilen zu können, müsste man wissen, was tatsächlich alles unter Sportfahrwerk zu verstehen ist, bzw. was VW in diesem Zusammenhang gegenüber dem Standardfahrwerk verändert hat.
Aber nochmals: Ich hab schon kapiert, dass 17 Zöller passen, nur zwischen "passen" und "originaler werksseitiger" Konfiguration (Stichwort Fahrwerks-Geometrie) ist eben noch ein Unterschied.
Der FSI Thread – Bora Forum
Gut, wenn du auf eine "original werkseitige" Konfiguration Wert legst, wirst du mit jeder Einzelabnahme nichts anfangen können.
Und nein, im Fall einer Einzelabnahme geschieht die Freigabe nicht aus Unkenntnis. Genau das Dokument, was ich dir gesten geschickt habe, hat der TÜV von mir auch genau so erhalten.
Die Auflagen, die in dem Gutachten drin stehen, dienen dazu, die Kompatibilität pauschal sicherzustellen. Es werden also Absicherungen getroffen, die unter Umständen nicht erforderlich sind. Sind diese Auflagen erfüllt, kann der Sachverständige rein aufgrund der Aktenlage sein Einverständnis geben und dir einen Prüfbericht ausstellen.
Bei einer Einzelabnahme hingegen unterzieht der Sachverständige das Auto einer Prüfung und guckt individuell, ob alle Sicherheitsaspekte erfüllt sind – deswegen ist die Einzelabnahme auch deutlich teurer als die reine Eintragung aufgrund eines Teilegutachtens, und deswegen gilt die Einzelabnahme auch immer nur genau für die geprüfte Konfiguration. Das Fahrzeug wird bei verschiedenen Einlenk- und Einfederungszuständen untersucht und es wird geguckt, ob stets genügend Abstand zur Karosserie besteht.
Nichtsdestotrotz denke ich, dass du alle erforderlichen Informationen hast, um darüber zu entscheiden. Wenn du unumgänglich auf einer Konfiguration ab Werk bestehst, hast du jedenfalls das Geld für 17"-Felgen gespart :top:
Meine Meinung zu den ganzen:
VW hat 17" Felgen im Angebot und sieht hier die Möglichkeit noch mehr Gewinn zu machen wenn sie es nur in Verbindung mit Sportfahrwerk erlauben. Dann muß man nämlich auch noch Sonderausstattung Sportfahrwerk beantragen.
Das hat aber zur Folge das das Auto 10mm tiefer ist, was wiederrum zur Folge hat das es sich mit dem Lenkeinschlag nicht mehr ausgeht. Deshalb kommt eben der Lenkeinschlagbegrenzer dazu. Macht dann auch nicht mehr viel aus.
Der zweite Punkt könnte sein das so große Firmen immer auf Nummer sicher gehen und etwas Spielraum lassen. So kann man auf jeden Fall garantieren das nichts passiert und keine Schadensersatzklagen kommen. Bei der Menge an produzierten Autos kann man sich das nicht leisten.
Wer also original 17" will muß entweder umbauen oder ganz darauf verzichten.
Alle anderen kaufen sich andere 17" Felgen und sind glücklich.
Das mit den 17 " ist mir KLAR ! Aber welchen ET darf man dann haben , ist außen ET 38 auch noch ein anderer möglich ! Das ist doch bei Zubehörfelgen meistens da Problem ! Spurplatten und Schrauben keine Ursache !
Aber der ET ist doch Maßgebend ! und mit Spurplatten kann man sich doch auch ein wenig behilflich sein ! Und dann noch das Bördeln ! Kann da wer mehr dazu sagen !!!!
Kennt jemand den Herrsteller AP – Sortfahrwerke aus dem Schwabenland ! Ersuche da um INFOS !
BORA R