Hallo erstmal!!
Ich habe mir vor einiger zeit neue alus gekauft!
Es handelt sich dabei um eine BBS RC 336 (7 1/2j x 18" 225/40)
Kann mir jemand sagen ob man diese ohne umbauten durch den tüv in österreich bringt!?
Da wäre noch interessant welche ET die Felgen haben und ob du ein Fahrwerk verbaut hast, bzw. Welches. 😉
Sonst vielleicht noch Bilder.
Dann kann dir sicher einer helfen.
aja eine ET von 38 haben sie!
Das fahrwerk ist original!!
hab leider keine ahnung wie ich die bilder da rein bringe 😉
Die kannst du entweder über www.abload.de hochladen und den Link dann hier einfügen.
Oder du lädst sie direkt übers Forum hoch, indem du unter dem Eingabefenster, beim erstellen eines Beitrags, dein Bild auswählst und dann hochlädst.
EDIT: Bitte die Bilder nicht Größer wie 800×600
Also, solange du das Gutachten hast, ist schon mal alles gut!
Was du beim TÜV aber nicht haben darfst ist:
1. die Felgen bzw. Reifen dürfen NICHT über die Kotflügelkante drüberstehen, die Prüfen das nämlich mit der Wasserwage nach 😉 .
2. natürlich keine abgefahrenen Reifen
3. kein Tiefergelegtes Fahrzeug, was nicht Typisiert ist, ist aber bei dir eh nicht der Fall ;).
mfg
rausstehen tun sie ja nicht, und schleifen werden sie auch nicht, denke nicht das du Probleme bekommst.
dürfen die reifen nicht über die oberkante der flügel schaun oder muss die gesamte lauffläche bedeckt sein?
;)?
habe ein teilegutachten! es ist allerdings kein original sondern ein ausdruck aus einem internetforum!!
die firma gibt es leider nicht mehr um ein original zu bekommen!
könnte das noch zu einem problem werden??
dürfen die reifen nicht über die oberkante der flügel schaun oder muss die gesamte lauffläche bedeckt sein?
:lol:?
habe ein teilegutachten! es ist allerdings kein original sondern ein ausdruck aus einem internetforum!!
die firma gibt es leider nicht mehr um ein original zu bekommen!könnte das noch zu einem problem werden??
Die Reifen dürfen meines Wissens nicht über die Oberkante schauen, also hier (Grün):
Das mit dem Teilegutachten ist sicherlich auch in Ordnung, solange die Richtigen Daten draufstehen (Felgenkennzahl usw.).
mfg
Hallo!
Das hier ist sicher ein hilfreicher Link, zumindest hat er mir damals ganz gut bei meinen Typisierungen geholfen:
Klick mich
Wenn du nur die Reifen zum Typisieren hast, dann kannst ja gleich zur Landesprüfstelle fahren und musst nicht vorher zum TÜV (bei uns in Wien sind das zumindest 2 verschiedene Behörden).
Wenn du einmal ein Fahrwerk einbauen willst, dann musst du ein Gesamtgutachten beim TÜV (über die Kombination Reifen/Fahrwerk) machen und danach erst zur Landesprüfstelle.
Ich sehe bei den Reifen eigentlich keine Probleme…da sind sie normalerweise nicht so happig wie bei Kombinationen.
Lg Markus
LG Markus
da solltest du eigentlich keine probleme haben. ich hab 8j18 inkl. tieferlegung in wien typisieren lassen.die haben da eine art schablone mit der die die reifenabdeckung abmessen.ich glaube 40grad nach vorne und 70 grad nach hinten. das eintzige was dir passieren kann ist das du die komischen gummileisten picken musst.die werden allerdings dann auch eingetragen ausser du erwischt einen netten prüfer
da solltest du eigentlich keine probleme haben. ich hab 8j18 inkl. tieferlegung in wien typisieren lassen.die haben da eine art schablone mit der die die reifenabdeckung abmessen.ich glaube 40grad nach vorne und 70 grad nach hinten. das eintzige was dir passieren kann ist das du die komischen gummileisten picken musst.die werden allerdings dann auch eingetragen ausser du erwischt einen netten prüfer
Wie sind diese Gummileisten im Zulassungsschein beschrieben? Denn ich habs auch mit Gummileisten typisiert aber im Zulassungsschein steht nichts von "Gummileisten"!?
da solltest du eigentlich keine probleme haben. ich hab 8j18 inkl. tieferlegung in wien typisieren lassen.die haben da eine art schablone mit der die die reifenabdeckung abmessen.ich glaube 40grad nach vorne und 70 grad nach hinten. das eintzige was dir passieren kann ist das du die komischen gummileisten picken musst.die werden allerdings dann auch eingetragen ausser du erwischt einen netten prüfer
es sind 30° nach vorne und 50° nach hinten, vorne hast du ohnehin keine Probleme, nur hinten könnte es eng werden, da die Stoßstange ziemlich schräg nach innen verläuft.
aber normalerweise bekommt man auch 8er Felgen mit einer ET von 35 ohne Leisten eingetragen, also machst du am besten einen Termin bei der LaRe und schaust ob du durchkommst.
Falls nicht, musst du nichts zahlen, erst wenn die Eintragung erfolgt ist, sind 39,XX fälig.
Also schlimmstenfalls brauchst du hinten auf einer Länge von ca. 5cm die Gummileiste, denke aber das du keine Probleme haben wirst, vorrausgesetzt du hast das Gutachten.
Wie sind diese Gummileisten im Zulassungsschein beschrieben? Denn ich habs auch mit Gummileisten typisiert aber im Zulassungsschein steht nichts von "Gummileisten"!?
Bei mir steht:
"An Achse 1 und 2 muss eine Radabdeckung angebracht sein" oder so in der Art.
# Thomas
Danke das war schon mal sehr hilfreich!!
Habe am 12 OKT thermien bei der landesregierung!
Mal schaun was der so sagt!!
Wird schon schiefgehen :top:
Die bekommen im Laufe der Woche ganz andere ziemlich merkwürdige und untypisierbare Umbauten zu sehen, da werden die froh sein, wenns mal jemanden normalen bei sich haben ^_^
Hier ist nochmal der Absatz, der interessant ist mit dem Foto aus meinem Link:
Freigängigkeit im Radkasten und Radabdeckung
Tuningbereifungen lassen sich meist nur mit erheblichem Aufwand in den Radkästen, bei noch ausreichender Freigängigkeit, unterbringen. Nun gibt es Fertigungstoleranzen auf allen Seiten: Beim Fahrzeug sind Karosserie- oder Fahrwerkstoleranzen bis zu 10mm möglich, bei der Felgen-Einpresstiefe (ET) waren schon in Einzelfällen bis zu 5mm feststellbar und bei den Reifen kann es aufgrund von unterschiedlichen Konstruktionen ebenfalls zu üblichen Abweichungen in der Breite als auch im Durchmesser von bis zu 5mm und mehr kommen.
Ausreichende Radabdeckungen (derzeit gemäß Richtlinie 78/549/EWG idF 94/78), d. h. die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° nach vor und 50 ° nach der Mitte des Rades gemessen abgedeckt sein. Die verwendeten und handelsüblichen Radabdeckleisten müssen eine gewisse Festigkeit/Steifigkeit aufweisen und DAUERHAFT HALTBAR mit der Radkastenkante verbunden sein (Schraub- oder Nietverbindung ist nicht vorgeschrieben, aber dauerhaft wird die Klebeverbindung in den meisten Fällen nur durch Industriekleber). Das Entfernen der Radabdeckleisten kommt einem Erlöschen der Genehmigung gleich.
Gibst halt Bescheid was rausgekommen ist 😉
Lg Markus
LG Markus