Mal ne Frage zu Eintragungen. Mich hat letzte Woche einer aus der Arbeit angesprochen wegen der Tiefe meines Boras. Kenn den Typ nur so vom sehen bzw. eben vom Firmenparkplatz, weil er nen hergerichteten BMW fährt.
Er wurde kontrolliert und soll jetzt anscheinend nochmal zu den Grünen hin zur Nachkontrolle. Das Fahrwerk ist übrigens genauso eingetragen wie er es fährt (wie der Rest am Auto alles legal ist und auch nicht übermäßig aufgemotzt). Die Grünen haben nen Klotz mit 7cm aus dem Auto geholt und irgendwas von ner neuen Richtline erzählt und tiefstem Punkt. Am Seitenschweller ging der Klotz dann wohl auch wegen 1 cm im vorderen Bereich nicht drunter. Nun soll er anscheinend diesen 1cm auch hochdrehen. Muss ein älterer Beamter gewesen sein und ein richtiger Kotzbrocken. Hat den Kollegen ohne mords Gegenreden gleich irgendwas mit "du wirst schon sehen mit deinen vorpupertären Basteleien" usw. tituliert. Naja, der hat das ganze jetzt gleich seinem Anwalt übergeben, schon gleich auch mal wegen der nicht provozierten Betitelungen durch den Beamten. Wie gesagt, der Typ ist über 30, kein Spinnertyp und auch keiner der provoziert und Auto ist auch relativ "normal". Aber die Grünen scheinten es richtig auf sowas abgesehen zu haben.
Würde mich nun mal interessieren: wenn ich was legal eingetragen habe (bei mir z.B. die Tiefe schon mit zwei Gewinden bei 1. TÜV und 2. KÜS), das ganze auch nicht in irgendeiner Weise verkehrgefährdend ist, können die einem dann trotzdem so ans Bein pinkeln? Ich meine, wer ist denn hier der technische Fachmann, der TÜV Onkel oder ein dahergelaufener Polizist, der mal vielleicht auf ner Schulung mit nem halben Ohr was aufgeschnappt hat :wuetend: .
Habs jetzt mal hier eingestellt. Hat ja nicht direkt was mit TÜV zu tun oder Behörden, wofür es ja extra Bereiche in "Allgemein" gibt…
Mfg Markus
Mein 99er Highline TDI: KLICK
Also die Richtlinie mit der Höhe gibt es eigentlich schon eine halbe Ewigkeit und ist eben nur eine Richtlinie, nach der vor allem die Prüfstellen Eintragungen vornehmen sollen. Halt die bekannten 11 cm zu festen Teilen und 8 cm zu Plasteteilen. Wenn die aktuelle Tiefe hingegen eingetragen ist, kann in diesem Fall der Polizist eigentlich nix gegen machen. Was anders wäre es, wenn wir beispielsweise GLI-Rückleuten eingetragen hätten, macht es diese ja trotzdem nicht legal. Da kann die Polizei sich über die Eintragung stellen.
Das ist aber auch nur Wissen, was ich in den verschiedensten Foren so erworben habe. Gesetzestexte habe ich leider dazu nicht.
Hi.
Mir hat mal ein polizist gesagt,dass die das letzte wort haben! der hat mir damals mein auto regelrecht auseinander genommen :wuetend: aber war halt auch alles eingetragen… und hab mich halt während der ganzen kontrolle mit ihm ausgiebig unterhalten und er meinte , dass (so blöd es jetzt klingt) wenn denen was net passt,egal obs eingetragen ist,können die dir was anhaben!!! da versteh ich irgendwie die logik net…man trägt alles ein und denkt dass man auf der sicheren seite ist,und dann solche aussagen!
wär interessant obs da irgend ein paragraph oder so gibt..
gruß
waldemar
[gefährliches Halbwissen ON] soweit ich den deutschen Gesetzesdschungel durchblickt habe, ist es so: TÜV und Dekra können prüfen und eintragen, was Gesetzen oder dem Ermessungsspielraum entspricht. Die Polizei darf allerdings bei begründetem Verdacht (oder bei akutem Anfall von Kotzbrockenpersönlichkeit) diese Eintragung hinterfragen, sprich erneut prüfen lassen.
Ich würde vermuten, dass dein Kollege wirklich die eingetragene Tiefe des Fahrwerks als legal bestätigen lassen muss, und der Beamte sich wenigstens für 5 Minuten wichtig als empfunden hat, weil er jemandem ans Bein pinkeln konnte. Solche Leute solls geben, auch wenn ich Gott sei dank so jemandem (zumindest in Polizeiuniform) noch nicht begegnen musste… [gefährlichen Halbwissen OFF]
Schreibst du noch oder schweigst du schon?
also die Polizei kann sich nicht einfach über eine Eintragung stellen. Sie können die Eintragung in Frage stellen und von einem unabhängigen TÜV-Prüfer erneut Prüfen lassen. Wenn der TÜV-Onkel von dem Trachtenverein alles bestätigt kann dein Arbeitskollege entweder frech grinsen und wegfahren oder er pisst wiederum dem Polizisten ans Bein.
Ein Bekannter von mir hat alles in seinem Auto eingetragen und das Fahrwerk dann auch nicht mehr angerührt. Der Trachtenverein hat ihn dann angehalten und eine Nachprüfung angeordert. Sind dann nach Saarbrücken auf die Hauptstelle vom TÜV und der Tüvvi hat den Polizist nach der Prüfung gefragt wo denn überhaupt der Stein des Anstosses war weil alles legal und im Tüv geprüften Bereich ist wie es das Gutachten vorschreibt.
Der Polizist konnte darauf keine Antwort mehr geben, mein Bekannter hat dann nur gesagt , jetzt kennen Sie ja mein Auto und wissen das alles Legal ist und bleibt dann können Sie das nächste mal wenn sie an mir vorbei fahren aber wenigstens freundlich winken . B)
Ich hatte auch mal so nen Profilneurotiker der mir ans Bein pinkeln wollte weil ich nicht geblinkt hatte 🙁 B) Hab ihn erstmal gefragt wo das war. Er mir gesagt wo das war , da hab ich gesagt wenn ich auf ner Linksabbiegerspur stehe wo man nur links abbiegen kann brauch ich nicht blinken. War er schon angesäuert. Dann meinte er , beim Rechtsabbiegen hätt ich auch nicht geblinkt. Hab ich gesagt, richtig , weil wenn die Straße direkt in eine Rechtsabbieger spur übergeht brauch ich auch nicht blinken weil es ja nur nach rechts geht. War er schon angepisst 😀 versteh garnicht warum. Dann hat er sein Ass ausm Ärmel gezogen. Verbandskasten und Warndreieck bitte. Ich es ihm gezeigt , war er glücklich das ich ihn an Bord hatte 😀 Dann meinte er Führerschein und Fahrzeugpapiere. Hab ich gesagt ist das Auto von meiner Freundin und die hat die Zulassung im Geldbeutel, also kann ich nur mit meinem Führerschein dienen. Er hat freudig gegrinst weil er ja jetzt was hatte. Dann hab ich mein Ass ausm Ärmel gezogen und gesagt, ich hab aber ne Kopie von der Zulassung hier da steht die Fahrgestellnummer drauf die können se ja Abgleichen . Rechnungen vom Service hab ich auch da , da steht auch alles drauf. Er dann so :biglaugh: :wuetend:
Hab dann , bevor er aus der Hose springt gesagt, ich bring Ihnen das original nachher vorbei. Er dann so , Nee ist gut , hier ihr Führerschein, aber das nächste mal Blinken sie.
😀 😀 B)
Na es gibt halt schon welche, die sich Profilieren wollen oder einfach jemanden runtermachen wollen, weil Sie Zuhause nichts zu sagen haben *gg* :danke:
Wobei ich muss sagen, dass ich bei den Kontrollen in die ich geraten bin, eigentlich immer freundlich behandelt worden bin. 🙁
Der letzte hat sich sogar für mein Touchscreen interessiert *g*
Oft ist es auch so "Wie man in den Wald hineinruft….." ^_^
Mit den Eintragungen, speziell nach §21, ist es ja ermessungsache des Prüfers.
Hat man ja schön öfter gehört, dass Prüfer X es nicht eingetragen. Y aber ohne zu Zucken.
Wenn jetzt der Prüfer, zu dem man von der Polizei geschickt wird (bzw bei größeren Event's bringen die den ja gleich mit) , "Nö" sagt, hat man Pech. Obwohl alles eingetragen ist. 🙁
Oft ist es auch so "Wie man in den Wald hineinruft….." :danke:
Ganz meine Worte!
Hatte bisher mit meinem Vento (obwohl die Tiefe bei weitem nicht gepasst hat) auch nie ein Problem. Solang man immer freundlich und mit guter Laune entgegentritt, wird man glaub ich auch kein Problem haben.
Kenn jetzt zwar den Typen, dem das mit dem BMW da passiert ist nicht, aber ich weiß von einem Bekannten, der auch immer einen auf extrem cool macht, dass ihn die Polizei ebenfalls nochmal zur Prüfstelle schickte weil laut ihnen die Felgen über die Radläufe hinaus schauten. Wurde allerdings beim TÜV so abgenommen und auch mit Fotos im Änderungsbescheid dokumentiert. Nützte ihm trotzdem nichts ….
Mit was für einer Strafe muss man eigentlich rechnen, wenn das Gewinde eingetragen ist, aber halt tiefer gedreht ist als es in der Eintragung steht 😛
Kollege musste fürs uneingetragene Gewinde 35€ Strafe zahlen, da wird die doch bei Eingetragenem nicht höher ausfallen oder?
Das man sich mit korrigierten Maßen nochmal bei der Bullerei vorstellen muss ist denke ich klar, oder?
Eine Infos wäre :wub: 😛
The Ride –> Satinlove
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Wer Hubraum sät wird Leistung ernten,
wo Saatgut fehlt muss Drehzahl her…
Mit was für einer Strafe muss man eigentlich rechnen, wenn das Gewinde eingetragen ist, aber halt tiefer gedreht ist als es in der Eintragung steht 😉
Kollege musste fürs uneingetragene Gewinde 35€ Strafe zahlen, da wird die doch bei Eingetragenem nicht höher ausfallen oder?
Das man sich mit korrigierten Maßen nochmal bei der Bullerei vorstellen muss ist denke ich klar, oder?Eine Infos wäre 😉 😀
ich denke, das dadurch das Fahrzeug nicht mehr nach Stvo zugelassen ist und somit eine sofortige stillegung des fahrzeuges zur wirkung hätte, denn unwissenheit schützt nicht.
Naja kann mir nicht vorstellen das sich die polizei über eingetragene sachen hinwegsetzten kann sonst bräuchten wir ja kein Tüv mehr und so der sowas einträgt,und autos überprüft wenn die Polizei das ja eh besser weis,
Bedingt richtig:
Es ist jederzeit zulässig, Eintragungen in Frage zu stellen, und diese überprüfen zu lassen!
Bzgl der Tiefe am schweller, der bereich der Fahrzeugmitte bis zur Lauffläche der Reifen ist entscheidend, und nicht die schweller usw 😉
Das letzte Wort hat die Polzei, aber da ja alles geprüft wird, und es sich raustellen sollte, dass die Annahme einer Manipulation nicht gegeben war, wird der Polizist auch eines auf den Deckel bekommen, von daher …. 😉
Naja, ich würde sagen, immer schön ruhig bleiben *g*
Bei konkreten Fragen, fragt nur 😉
Dann werde ich mich mal outen
Bin bei der Rennleitung und wenn ich einen getunten kontrolliere dann interessiere ich mich für das was eingetragen ist, sprich in der Zulassungsbescheinigung steht.
Bei der Prüfstelle sitzen schließlich die Sachverständige.
Wenn einer meint er müsste die komplette Kiste umbauen und dann nicht beim TÜV vorfahren muss er auch mit den Konsequenzen leben. Das kann bei gravierenden Umbauten auch die Unterbindung der Weiterfahrt und sofortige Stilllegung bedeuten.
Aber dass ich mich mit nem Holzklotz unters Auto lege 😉
Viele vergessen immer wieder sich die Papiere durchzulesen die bei den Teilen dabei sind und dann wundern sie sich wenn sie den Satz von mir gezeigt bekommen, dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn nach Montage nicht unverzüglich ein Sachverständiger angefahren wird. Ist halt ein kleiner Unterschied zwischen einer ABE, einer COC und einem Teilegutachten.
So long
Petro
in meinen augen ist es wenn der tüv man es eingetragen ist muss es auch gelten
ich habe auch alles eingetragen nur die tiefe stimmt nicht bei mir weil es halt runter gedrecht wurde
und wenn die polizei mich anhalten würde und würden fragen ob ich ihn runter gedrecht habe würde ich auch ja sagen
.ist man ja im enteffekt dan selber schuld
aber dammit muss man leben
Richtige Einstellung Lukas 😉
@Petro, richtig, kann des nur bestätigen!
Würde mich nun mal interessieren: wenn ich was legal eingetragen habe (bei mir z.B. die Tiefe schon mit zwei Gewinden bei 1. TÜV und 2. KÜS), das ganze auch nicht in irgendeiner Weise verkehrgefährdend ist, können die einem dann trotzdem so ans Bein pinkeln? Ich meine, wer ist denn hier der technische Fachmann, der TÜV Onkel oder ein dahergelaufener Polizist, der mal vielleicht auf ner Schulung mit nem halben Ohr was aufgeschnappt hat 😉 .
Grundsätzlich gilt:
– Ein Verdacht der Polizei reicht um den Wagen von einen unabhängigen Gutachter nochmals prüfen zu lassen 😀
Hat man alles legal eingetragen ist es ja kein Problem sowas nochmal durchführen zu lassen. Einzig die Rennerei ist natürlich nervig aber sollte alles legal sein und dann bei dieser Begutachtung nichts bei rum kommen ist man aus dem Schneider. :crying:
In wie weit man nun der Polizei dann an die Karre fahren kann weiß ich nicht aber man könnte ja auch einfach Beschwerde gegen die Person einlegen da bekommt derjenige schon genug Stress mit so weiß ich es von meinem TT Kollegen der Polizist ist 😀
Greetz
Blacki