Hy, habe grade in nem andern Forum ne Frage zu ner zweiten Nebelschlussleuchte gefunden. Ist es überhaupt zulässig eine zweite NSL einzubauen und auch in betrieb zu nehmen oder bekommt man dan Ärger :top:
Moin,
eigentlich nicht. Der Gesetzgeber schreib nur vor, dass mindestens eine Nebelschlußleuchte am Fahrzeug vorhanden sein muß. Wenn es zwei sind ist es ja besser. Tipp: einfach mal bei der Polizei nachfragen. :top:
Gruß Bora V5 :respekt:
Ich denke mal es ist erlaubt.Weil an der Audi A6 limo sind 2 dran neben dem Kennzeichen.Habe aber damals an meiner Astra F auch 2tes gemacht.Keiner hatt es irgendwas gesagt nichtmal der Tüv
EDIT:
Falsche Antwort, ich sollte mir die Fragen besser duchlesen…… :top:
er meinte damit auch auf der rechte seite eine glübirne zumontieren.und nicht das 2tes paar.man hat normaleweise nur eins links von hinten gesehen
Ich hätt auch gesagt, einfach mal nen Tüver oder die Polizei fragen.
Dann bist auf der Sicheren Seite.
Hab das bereits mal beim TÜV gefragt: KEIN PROBLEM! :top:
Bei den älteren Baujahren vom Bora ist es ja besonders einfach, denn da hat man das Kabel sogar noch bis zur anderen Seite. Birne in den rechten Lamenträger rein und fertig :top: . Bei den neueren muss man wohl Kabel ziehen, da hat man aus Kostengründen bei VW wohl das unnütze Kabel von links nach rechts gespart.
Mfg Markus
Mein 99er Highline TDI: KLICK
Hab ja andere Rückleuchten. Aber da hab ich die NSL auch auf beiden Seiten.. also müsste schon erlaubt sein….
Überhol ruhig! Jagen macht eh mehr Spaß!
Ich hab auch 2 NSL. Gab keine Probleme beim TüV! Es gibt viele Fahrzeuge die von Werk zwei haben.
Nur immer dran denken, NSL nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50m. Und dann darf man auch nich schneller wie 50 km/h fahren! :top:
SCHWEDENSTAHL
Gruà Ede