Hallo,
Ich habe mir im Internet folgen Scheinwerfer ausgeguckt. http://www.cr-tuning.de/Beleuchtung/Angel-Eyes-Neon/Neon-Angel-Eyes-VW:::3098_13062_13073.html
Ich habe ab Werk keine Nebelscheinwerfer also auch kein Schalter wo man sie einschalten könnte nun zu meiner Frage Funktioniert das über den Schalter der Nebelschlussleuchte oder muss ich da was nachrüsten.
Wenn du ab Werk keine Nebelscheinwerfer verbaut hattest, hast du weder den entsprechenden Schalter (das hast du ja gemerkt), noch hast du aber vor allem ein entsprechendes Kabel liegen. Du musst den entsprechenden Pin des Schalters also noch als Steuerkreis für ein Relais benutzen, das dann die Nebelscheinwerfer versorgt. Ist aber sehr leicht, ein solches nachzurüsten, es gibt auch im Internet entsprechend vorgefertigte Nachrüst-Sätze (die mit etwas Geschick aber ohne Weiteres verzichtbar sind)).
wenn du kein neuen schalter (getrennte Funktion) brauchst dann versorg dir ein KFZ Relais und klemm das mit an die schlussleuchte, leuchtet dann halt immer beides, ansonsten Neuen (oder gebraucht) schalter mit beiden schaltstufen versorgen, Leitung legen und an den entsprechenden Pin anklemmen, fertig.
Was weis ich denn…………
klemm das mit an die schlussleuchte, leuchtet dann halt immer beides
Ist das denn HU-konform? Die Nebelscheinwerfer darf man ja laut StVO sehr viel früher einschalten als die NSL, schon bei Sichtbehinderung z.B. durch Regen und nicht erst bei unter 50m. … Könnte mir vorstellen, dass das so nicht zulässig ist :unsure:
klemm das mit an die schlussleuchte, leuchtet dann halt immer beides
Ist das denn HU-konform? Die Nebelscheinwerfer darf man ja laut StVO sehr viel früher einschalten als die NSL, schon bei Sichtbehinderung z.B. durch Regen und nicht erst bei unter 50m. … Könnte mir vorstellen, dass das so nicht zulässig ist :unsure:
HU hin oder her, steht erstmal nicht zur frage. er sollte sich demnach auch vorher informieren zwegs nutzen aber das war nicht seine frage. :rolleyes:
Was weis ich denn…………
Na ja man kann aber auch nicht einfach sagen "Mach es so und so" und dann steht er in nem haben Jahr beim TÜV und der sagt :no:
Dann lieber gar nicht anschließen. Wobei der TÜV wenn er pingelig ist AFAIK sagen kann "Was verbaut ist, muss auch funktionieren". :rolleyes:
Also entweder gar nicht, oder relativ einfach und günstig nachrüsten.
z.B. Nachrüstsatz bei Amazon. Gibt's in der Bucht auch paar € günstiger. 😉
Dazu brauchst natürlich noch den Lichtschalter mit NSW-Funktion
klemm das mit an die schlussleuchte, leuchtet dann halt immer beides
Ist das denn HU-konform? Die Nebelscheinwerfer darf man ja laut StVO sehr viel früher einschalten als die NSL, schon bei Sichtbehinderung z.B. durch Regen und nicht erst bei unter 50m. … Könnte mir vorstellen, dass das so nicht zulässig ist :unsure:
Nicht zu vergessen max. 50km/h sobald NSL an ist! 😉 Das wissen irgendwie ganz viele nicht.
<!– isHtml:1 –><!– isHtml:1 –>Mein 3C TDI<br><br>Mein ex BO TDI<br>
das wär wohl auch sehr lebensgefählich und gefährtung anderer bei sichtweiten unter 50m schneller als 50 kmh zu fahren. also ich würd das nicht machen.
Was weis ich denn…………
Nicht zu vergessen max. 50km/h sobald NSL an ist! 😉 Das wissen irgendwie ganz viele nicht.
Ergibt sich ja irgendwie daraus, dass man in der Hälfte der eigenen Sicht stehen bleiben können muss…
Aber es ging mir ja gar nicht darum, wann man mit NSW/NSL fahren darf sondern darum, dass die NSW zusätzlich in weiteren Situationen zulässig sind als die NSL und es daher bestimmt irgendwie geregelt ist, dass die nicht auf einem Schalter liegen drüfen.
Ich finde halt schon, dass man darauf hinweisen sollte, wenn ein Vorschlag zwar technisch funktioniert, eventuell aber Probleme verursacht falls da mal jemand genauer drüber schauen sollte. Der Fragesteller kann dann ja selbst entscheiden, was er mit der Info anfängt.
Man könnte ja auch sagen häng es ans Standlicht….. funktioniert ja auch….-_-
Hey CGM !
Bitte schreibe nicht von wo Du herkommst und dann noch so eine Aussage – wir wohnen nicht weit auseinander
Hey Leute was ist los, da gibt es Ansichten und Antworten die gehen gar NICHT !:mellow: Man fragt sich da sind gewisse A…Tuner am Werk und richtig für eine Kontrolle – Der Gesetzeshüter soll euch die Tafeln an Ort und Stelle vom Bora reißen , echt solche Spezis :wuetend:
1 ) ist doch Klasse hinter solche Autofahrern nachfahren zu dürfen , womöglich im Stadtgebiet der die NSL brennen hat ! Womöglich gleich 2 – sind ja erlaubt ! Sonnenbrille bei Nacht nicht vergessen !
2) NSL nur bei schlechten Witterungsverhältnissen , max. Geschw. 50 Km/h sonst Zahleman und Söhne in D !
3) Ein Originalschalter kostet so um 45 Euro und der Tüv Abnehmer hat dann auch keine Kritik ? ! ? Billigversion extra Schalter – aber dann auch nicht das Relais die Sicherung und den richttigen Kabelquerschnitt zu vergessen !
Hey. Leute nochmals soche Berichte – ich finde das Forum echt gut , aber diese Beiträge ein KLARES Nein :angry:
:danke:
Nochmals überlegen
BORA R
2) NSL nur bei schlechten Witterungsverhältnissen , max. Geschw. 50 Km/h sonst Zahleman und Söhne in D !
Naja wenn dus schon so genau willst, dann aber auch richtig genau: NSL nur bei Nebel! Da kann die Sicht durch Regen und aufspritzendes Wasser noch so besch… sein 😉
Außerdem hast du glaube ich einige Beiträge in diesem Thread falsch verstanden – auf das, was du da (mMn nicht zu Unrecht) beanstandest, passt nämlich nur ein Beitrag. ??? Aber der Keks war ja eh schon gegessen, der Fragesteller sollte ja jetzt alle Infos haben die er braucht – einschließlich dessen, was er bezüglich der Zulässigkeit seines Umbaus wissen muss.
Hey CGM !
Bitte schreibe nicht von wo Du herkommst und dann noch so eine Aussage – wir wohnen nicht weit auseinander
Du hast die Ironie in meiner Aussage wohl überlesen. 😉
Ne blöde Bemerkung über eine "Schulung" für mich erspar ich mir jetzt. :biglaugh:
Hallo,
Danke für eure Antworten, werde mir dann in naher Zukunft ein neuen Schalter kaufen und wieder einmal Strippen ziehen ^^.