Hättest dir ja auch die Blinker austragen lassen können, so wie es andere schon gemacht haben.
*Vorsicht halbwissen*
Da der Bora ein gewisses Maß unterschreitet in der Länge muss hier auch kein Seitenblinker installiert sein.
Ich glaub da mal was im Thread von RE-VO gelesen zu haben.
Grüßle
Das erklär mal eben.
Bora brauch keine Seitenblinker oder wie soll ich das verstehen :biglaugh:
Dann brauch Golf doch auch keine weil er och kürzer ist.
Und was ist mit Polo Lupo??
Das Auto ist mit Seitenblinkern geprüft und zugelassen worden und somit haben die dranzusein. Wenn das anders gelöst wird, z.B. durch Spiegel ist das Ok sofern eine ABE oder ein Gutachten in Verbindung mit einer Prüfung bestätigen. So einfach ist das.
Bei Fahrzeugen, die es original mit und ohne Seitenblinker gab, gabs da m.W. nach ein kleines Schlupfloch, aber den Bora gab's ja nur mit Seitenblinker.
Zum Ursprünglichen Thema: Was angebaut ist muss auch funktionieren, gerade bei Leuchten.
Genaugenommen erlischt die Zulassung der Leuchten auch, wenn du die veränderst und das ist ja der Fall, wenn du die Nebels rausmachen würdest.
So ist das halt mit den vielen Paragraphen…..
Nein es ist nicht Pflicht.
1. was ?
und 2. Begründung ?
Ja es stimmt das das Fahrzeug mit Seitenblinker ab Werk ausgestattet ist.
So wie ich mich aber noch an den Thread von RE-VO erinner war das ungefähr so.
Fahzeuge ab einer bestimmten Länger (sagen wir mal x) müssen Seitenblinker haben.
Alle anderen die kleiner X sind müssen nicht aber können. Da das Fahrzeug aber in
verschiedenen Länder vertrieben wurde und es für jedes Land eine andere Bestimmung gibt
wurde es eben mit Seitenblinkern ausgestattet.
Bitte korrigiert mich wenn ich das jetzt falsch rübergebracht habe.
Ich suche auch weiter den Auszug aus dem alten Forum bzw. die Bestimmungen vom KBA.
laut tüv müssen seitenblinker erst ab einer bestimmten fahrzeuggröße vorhanden sein und der bora liegt darunter, siehe auch revo.
Also könnt ich Bora und Golf auch ohne fahren??
Seitenblinker sind nicht zwingend erforderlich. weil der Sharan z.B. statt nem Blinker eine Blende hat wo SHARAN drauf steht , kommt also nicht auf die länge an. (vom Auto 😆 )
ich hab seit ein paar jahren scheinis mit nsw drin aber die dinger sind nicht angeschlossen und ich hab den normalen Lichtschalter ohne nsw-steuerung drin bei mir hat kein hahn danach gekräht egal ob dekra tüv küs oder sonst wer.
Denk ich nämlich auch. Wenn das Licht und alles geht ist denen das genug.
Wenn die unten einzeln drin sind und nicht laufen fällt das schon mehr auf
Ist das nicht nur der neue Sharan mit Spiegelblinker…
Richtig, der hat Spiegelblinker, aber noch alte Kotflügel. Daher das Logo. Ist aber schon seit Jahren so.
Diese Regelung mit der Fahrzeuglänge hin oder her. Das Fahrzeug besitzt eine ABE-Nr. vom KBA und in der stehen Seitenblinker drin. Somit beisst sich das. Was der nette TÜVer von nebenan macht ( Stichwort Ermessensspielraum) ist ne andere Sache. Kommt ja wohl auch drauf an, wie streng man das alles sieht.
Es spricht nichts dagegen, so wie Greenbora zum TÜV zu fahren, allerdings KANN der Prüfer meckern WENN er will bzw. es ihm auffällt. Im schlimmsten Fall heißt das dann, dass an der Beleuchtungsanlage was nicht stimmt und somit kein Tüv.
Bleibt ja jedem selbst überlassen was er woraus macht 😆
schmeiß die nebler raus und mach dir nen doppelblinker draus , haste ruhe :top: