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Rechtsauskünfte verboten

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(@sternat)
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Beigetreten: Vor 16 Jahren

Also über ein Gesetz zu diskutieren bzw. dieses zu erläutern ist klar ERLAUBT!

Meiner Meinung nach :biglaugh:
§ 2 Abs.3 Z.5 besagt, dass es KEINE Rechtsdienstleistung ist:
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien

Antwort
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