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Das schwarze Brett
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Juli 19, 2012 8:08 pm
Also über ein Gesetz zu diskutieren bzw. dieses zu erläutern ist klar ERLAUBT!
Meiner Meinung nach :biglaugh:
§ 2 Abs.3 Z.5 besagt, dass es KEINE Rechtsdienstleistung ist:
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien
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