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Airbags im Teilemarkt

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Beiträge: 890
(@tim242)
Noble Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Baustellenkontrolle und Schwarzarbeit, .

nee das mach ich :respekt:

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Beiträge: 1324
Themenstarter
(@nightman)
Noble Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Auf alle Fälle hatte er schon mal ne Diskussion wegen Dienstwaffe und da ging es glaube ich auch um den Job.

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Beiträge: 718
(@crazyhifi)
Prominent Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

denke auch das er sich einfach etwas zu wichtig macht.

Aber um das Gerücht mal aus der Welt zu bringen, jeder Gast kann mit lesen nur eben nicht schreiben, dazu braucht man
keine Software.
Und so ohne weiteres kann keine dritter auf Daten zugreifen wie behauptet wird, egal ob es eine Soko oder Hacker ist.
Kann nur sein wenn ein Verdachtsfall auftritt das ich als Admin verpflichtet werde bestimmte Daten raus zu geben,
denn Fall hatten wir letztes Jahr im alten Forum, da musste Sebastian wegen Betrugsfall angaben zu einer Person machen,
da Sebastian aber nicht mehr viel online war habe ich die Daten dazu gesammelt. Da sieht man das Ermittler viel auf die
zusammenarbeit des Admins angewiesen sind.

Zum Thema Airbag werde ich mich noch ein wenig Informieren und dann entsprechend was in die Regeln schreiben.
Da gibt es noch ein paar Unterschiedliche Meinungen. Muss das erst mal genau klären was erlaubt ist und was nicht.

Edit:
Ok, nur Händler die Zugelassen sind dürfen Teile mit Airbag verkaufen, also werde ich das Verbot in die Regeln schreiben.

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Beiträge: 559
(@exone)
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Edit:
Ok, nur Händler die Zugelassen sind dürfen Teile mit Airbag verkaufen, also werde ich das Verbot in die Regeln schreiben.

Aber doch auch nur wenn sie sie dann auch einbauen, das darf man ja afaik als Privatperson nicht oder?

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Beiträge: 1324
Themenstarter
(@nightman)
Noble Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren

Wie stellst du dir das vor? Das Teil fällt unters Sprengstoffgesetz. Darfst du privat Schwarzpulver und Dynamit verkaufen, nur benutzen und anzünden darfst es halt nicht 😆 …

Les mal:

Rechtsvorschriften [Bearbeiten]

Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter die einschlägigen rechtlichen Regelungen wie Sprengstoffgesetz (Deutschland), Sprengstoffgesetz (Schweiz): Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags, zum Beispiel im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, zum Beispiel im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.

Grundsätzlich haben Automobilhersteller in der Vergangenheit den Wechsel von Airbag-Einheiten nach bestimmten Zeiträumen empfohlen um die Funktionsfähigkeit zu sichern, im allgemeinen nach etwa zehn Jahren. Inzwischen ist jedoch herstellerseitig eine Ausweitung dieser Intervalle zu beobachten.

Anmerkung für Österreich: Auf Grund einer Interpretation des Pyrotechnikgesetzes 1974 durch das Innenministerium sind für den Einbau in ein Kraftfahrzeug bestimmte Baugruppe, deren pyrotechnischer Satz der Gefahrengruppe 1.4 gemäß ADR zuzuordnen ist (zum Beispiel Airbag, Gurtstraffer, pyrotechnische Sicherheitsbatterieklemmen, Überrollschutzsysteme) keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes.

Antwort
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